Festhalten an Gestaltungssatzung.
Wie aus dem beigefügten Schreiben ersichtlich ist, geht es um die Sanierung des Objekts „Neue Torstr. 30“. In der Baubeschreibung wurde zur äußeren Gestaltung aufgeführt, dass es sich um eine vorhandene Dacheindeckung in anthrazit handelt. Diese Angabe war weder vom Kreis noch von der Stadt zu beanstanden, weil Bestandsschutz besteht. Eine neue Dacheindeckung unterliegt dagegen […]