Aufhebung von Reihen- und Wahlgräbern

Alle Grabstellen auf den Friedhöfen der Stadt Blomberg, die bis zum 31. Dezember 1990 belegt wurden, werden mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 aufgehoben und eingeebnet. Die Aufhebung betrifft Reihen- sowie Wahlgräber. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts von Reihen-gräbern (Einzelgräbern) ist nicht möglich. Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern (Doppel-gräber) kann für mind. 10 Jahre verlängert werden. Entsprechende … Aufhebung von Reihen- und Wahlgräbern weiterlesen