Einebnung von Gräbern auf den Friedhöfen der Stadt Blomberg
Alle Grabstellen auf den Friedhöfen der Stadt Blomberg, die bis zum 31. Dezember 1991 belegt wurden, werden mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 aufgehoben und eingeebnet. Die Aufhebung betrifft Reihen- sowie Wahlgräber. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts von Reihen-gräbern (Einzelgräbern) ist nicht möglich. Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern (Doppel-gräber) kann für mind. zehn Jahre verlängert werden. Entsprechende … Einebnung von Gräbern auf den Friedhöfen der Stadt Blomberg weiterlesen
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