Alle Grabstellen auf den Friedhöfen der Stadt Blomberg, die bis zum 31. Dezember 1991 belegt wurden, werden mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 aufgehoben und eingeebnet. Die Aufhebung betrifft Reihen- sowie Wahlgräber. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts von Reihen-gräbern (Einzelgräbern) ist nicht möglich. Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern (Doppel-gräber) kann für mind. zehn Jahre verlängert werden. Entsprechende Anträge sind bis zum 30. November 2021 bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Blomberg zu stellen.

 

Mit den Einebnungsarbeiten soll nach dem 01. Januar 2022 begonnen werden. Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, die auf den Grabstätten befindlichen Grabsteine, Einfassungen und Bepflanzungen bis zum 31. Dezember 2021 zu entfernen bzw. entfernen zu lassen. Die bis dahin nicht entfernten Grabsteine und Anlagen werden im Zuge der Einebnungsarbeiten mit abgeräumt.

 

Für Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung der Stadt Blomberg während der Dienststunden zur Verfügung. Im Übrigen wird auf die hierzu ergangenen Bekanntmachungen verwiesen.