"Knappenkarte" auf Schalke, neue Regelungen
Nach einer Abmahnung hat sich die Schalke 04 Arena Management GmbH gegenüber der Verbraucherzentrale NRW verpflichtet, verbraucherfeindliche Klauseln aus den Vertragsbedingungen ihrer Bezahlkarte zu streichen. Wer innerhalb der VELTINS-Arena an einem der 32 Kioske und Verkaufsstände zahlen will, braucht die sogenannte Knappenkarte. Die Chipkarte muss mit einem Geldbetrag von mindestens fünf Euro aufgeladen werden […]