53.582 der rund 654.000 in Nordrhein-Westfalen aktiven Unternehmen sind im Jahr 2021 neu gegründet worden; rein rechnerisch handelte es sich damit bei jedem zwölften Unternehmen in NRW um eine Neugründung. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lag die Gründungsrate im Land mit 8,2 Prozent über dem für das gesamte Bundesgebiet ermittelten Wert (8,1 Prozent). Als Gründungsrate bezeichnet man den Anteil der in einem Jahr gegründeten Unternehmen am gesamten Unternehmensbestand des selben Jahres. Insgesamt war für NRW eine gegenläufige Entwicklung der Unternehmensdemografie zu konstatieren: 53.582 Gründungen standen 58.854 Schließungen gegenüber. Bezogen auf den Gesamtbestand der aktiven nordrhein-westfälischen Unternehmen (rund 654.000) ergibt sich eine Schließungsrate von 9,0 Prozent.
Bezieht man die Zahl der Unternehmensgründungen auf die Bevölkerungszahl, dann ergibt sich für das Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2021 ein Wert von 28,5 je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Von den kreisfreien Städten und Kreisen des Landes hatte Düsseldorf mit 54,1 Gründungen den höchsten Wert. Auf den weiteren Plätzen folgten die Städte Köln (45,6) und Bonn (35,0). Die niedrigsten Gründungsquoten gab es im Kreis Höxter (18,3), der Stadt Bottrop (21,7) und im Märkischen Kreis (22,5). Das Statistische Landesamt NRW hat in dem neuen Themenschwerpunkt „Gründungsgeschehen” relevante Daten zur Unternehmensdemografie zusammengestellt. Die Ergebnisse stehen auf unserer „Themenseite Gründungsgeschehen” unter der Adresse https://www.it.nrw/themenschwerpunkt-gruendungsgeschehen zum Abruf bereit.
In der Statistik zur Unternehmensdemografie wird ein Unternehmen dann als Neugründung gezählt, wenn es sich um eine Neueintragung in das statistische Unternehmensregister handelt, das gegründete Unternehmen wirtschaftlich aktiv ist und bei der Gründung kein anderes Unternehmen beteiligt war (also eine ganz neue Kombination von Produktionsfaktoren geschaffen wurde). Ereignisse wie beispielsweise Umstrukturierungen (z. B. Fusionen, Übernahmen, Joint Ventures) oder Vorgänger-Nachfolger-Beziehungen werden aus den Gründungs- und Schließungszahlen herausgerechnet. Ab dem Berichtsjahr 2021 sind erstmalig Ergebnisse zur Unternehmensdemografie auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte verfügbar. Sie basieren auf Daten des statistischen Unternehmensregisters und unterjährig zur Verfügung gestellten Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden. Da vorhandene Verwaltungsdaten genutzt werden, bedarf es keiner gesonderten Datenerhebung. In der EU-Einheitenverordnung ist ein Unternehmen als „kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und/oder Dienstleistungen bildet und […] über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt” definiert.
Pressemeldung IT.NRW