Neun von zehn nordrhein-westfälischen Kindern im Alter von drei bis unter sechs Jahren sind am 1. März 2024 in Kindertagesbetreuung gewesen. Wie Information und Technik als Statistisches Landesamt mitteilt, besuchten insgesamt 485 182 Kinder in dieser Altersgruppe ein Betreuungsangebot in einer Kindertageseinrichtung oder in einer öffentlich geförderten Kindertagespflege (Tagesmütter/-väter). Die sogenannte Betreuungsquote von 90,0 Prozent war höher als im Jahr zuvor (2023: 89,7 Prozent). Im Jahr 2022 lag sie bei 90,6 Prozent und 2021 bei 91,1 Prozent.

 

Betreuungsquote lag bei Vierjährigen in NRW bei über 91 Prozent

Während 84,7 Prozent aller Kinder mit drei Jahren Anfang März 2024 eine Kindertagesbetreuung besuchten (150 652), lag die Betreuungsquote bei den Vierjährigen bei 91,7 Prozent (164 132). 93,3 Prozent aller Fünfjährigen in NRW waren in Kindertagesbetreuung (170 398). 6 786 bzw. 1,4 Prozent der Kinder von drei bis unter sechs Jahren wurden von Tagesmüttern und -vätern betreut.

 

Münster war die Region mit der höchsten Betreuungsquote der Drei- bis unter Sechsjährigen

Im regionalen Vergleich variierten die Betreuungsquoten der Drei- bis unter Sechsjährigen: Am höchsten waren sie in Münster (100,5 Prozent), Olpe (95,9 Prozent) und im Kreis Steinfurt (95,6 Prozent). Am niedrigsten waren die Betreuungsquoten in Gelsenkirchen und in Herne (jeweils 79,4 Prozent, in Hagen (79,2 Prozent) sowie in Duisburg (76,2 Prozent).

 

Betreuungsquote der unter Dreijährigen lag am 01. März 2024 bei 32,2 Prozent

Gut 32 Prozent der Kinder unter drei Jahren wurden von Tagesmüttern und -vätern betreut. Zudem befanden sich in NRW am 1. März 2024 weitere 161 871 Kinder im Alter von unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung, von diesen waren 53 256 ausschließlich in Kindertagespflege. Die Betreuungsquote betrug in dieser Altersgruppe 32,2 Prozent und fiel damit höher aus als in den Jahren zuvor (2023: 31,0 Prozent; 2022: 30,4 Prozent; 2021: 29,6 Prozent).

 

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass es sich bei den vorliegenden Zahlen um eine rückblickende Stichtagsbetrachtung (1. März 2024) handelt, bei der die Zahl der betreuten Kinder (und nicht die der vorhandenen Plätze) ermittelt wurde. Ab Vollendung des ersten Lebensjahres besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtung) nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung besteht ab Vollendung des dritten
Lebensjahres.

 

Die Betreuungsquote gibt den Anteil der betreuten Kinder an allen Kindern der jeweiligen Altersgruppe wieder. Betreuungsquoten von über hundert Prozent sind möglich, wenn Eltern aufgrund des Wunsch- und Wahlrechts Betreuungsangebote in Anspruch nehmen, die in einem anderen Kreis liegen. Da die Statistik die Anzahl der betreuten Kinder im jeweiligen Kreis unabhängig vom Wohnort ermittelt, kann es zu einem rechnerischen Überangebot an Tagesbetreuung kommen. Dieses kann zudem durch die unterschiedlichen Stichtage der Bevölkerungsstatistik (31.12.2023) und der Statistiken der Kindertagesbetreuung (01.03.2024) bedingt sein.

 

Im Zusammenhang mit dem Cyberangriff bei einem kommunalen IT-Dienstleister in Südwestfalen liegen für den Kreis Siegen-Wittgenstein keine vollständigen Daten vor. Weitere Informationen finden Sie in unserem Internetangebot unter https://www.it.nrw/cyberangriff-suedwestfalen-auswirkungen-auf-die-statistik.

 

IT.NRW als Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für eine informierte demokratische Gesellschaft leisten. Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden.

 

 

 

 

Pressemeldung IT.NRW