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Das Obst an den städtischen Bäumen wird reif, und auch Bürger*innen ohne eigenen Garten sind herzlich eingeladen zu ernten: In Blomberg dürfen Früchte von Bäumen in öffentlichem Besitz gerne gepflückt werden. Alle, die Lust auf unbehandelte, regionale und saisonale Früchte haben, können sich bedienen. Die Obsternte ist jedoch nur für den Eigenbedarf in haushaltsüblichen Mengen gestattet und nicht für kommerzielle Zwecke. Das Pflücken erfolgt ohne Leitern, ausschließlich von Hand oder mit einem Apfelpflücker, auf eigene Gefahr. Es ist nicht erlaubt, auf die Bäume zu klettern oder Äste abzutrennen bzw. zu beschädigen.

 

Bei Fragen oder Unsicherheiten, ob es sich um städtische Bäume handelt, steht Charlotte Eichmann, Klimaschutzmanagerin der Stadtverwaltung, unter der Telefonnummer 05235 504530 zur Verfügung. Eine Liste „Übersicht Pflückerlaubnis in der Stadt Blomberg“ finden unsere LeserInnen hier.