Eine Reisegepäckversicherung ist keine wichtige Versicherung. Geht unterwegs etwas verloren, droht dem Eigentümer nicht der finanzielle Ruin. Der Schutz der angebotenen Reisegepäckpolicen ist außerdem lückenhaft. Die Stiftung Warentest hat für die März-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest 14 Tarife von Reisegepäckversicherungen untersucht und stellte fest: Keine zahlt in jedem Fall, bei vielen gibt es jede Menge Einschränkungen. Hinzu kommt, dass auch Verkehrsunternehmen zahlen, wenn Koffer auf Fahrt oder Flug beschädigt werden oder verlorengehen und Hausratversicherer, wenn etwas aus dem Hotel geraubt wird.
Reisegepäckversicherungen leisten häufig nur unter strengen Auflagen und sind vergleichsweise teuer. Der Diebstahlschutz unterliegt strengen Auflagen. Viele Dinge sind vom Schutz ganz oder weitgehend ausgeschlossen, zum Beispiel Bargeld, Geld- und Kreditkarten sowie Fahrkarten und Flugtickets. Auch für Schmuck, Foto- und Filmausrüstung, elektronische Geräte und Fahrräder gelten besondere Regeln. Für Reisende ohne Hausratversicherung kann eine Reisegepäckversicherung trotzdem sinnvoll sein, denn sie haben sonst keinerlei Absicherung, wenn sie unterwegs ausgeraubt werden.
Gepäck von Kindern, des Ehepartners oder Lebensgefährten ist in einer Reisegepäckversicherung oft mitversichert, wenn sie mit dem Versicherten zusammenleben. Manchmal gilt der Schutz auch für Angehörige, wenn sie allein verreisen.
Der ausführliche Artikel Reisegepäckversicherungen erscheint in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 17.02.2016 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/reisegepaeck abrufbar.
Pressemeldung Stiftung Warentest
Reisegepäckversicherungen: Nur in wenigen Fällen sinnvoll
Februar 18, 2016