Die Zahl der Biogasanlagen in Nordrhein-Westfalen ist im vergangenen Jahr fast gleichgeblieben. Ursächlich für die Stagnation der Neubautätigkeit dürften die veränderten Rahmenbedingungen durch das 2014 novellierte Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) sein, teilt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit.
Bei der Landwirtschaftskammer NRW waren 623 Anlagen erfasst, eine mehr als im Vorjahr. Die Aufnahme der Biogasanlagen in die Datenbank der Kammer ist freiwillig. Tatsächlich gibt es deshalb etwas mehr Biogasanlagen in NRW und die installierte elektrische Leistung liegt ebenfalls etwas höher, als in der Biogasanlagen-Betreiberdatenbank angegeben.
Die installierte Leistung ist leicht gestiegen. Hier ist der Anstieg um 6 Megawatt (MW) von 289 auf 295 MW allerdings nicht bedeutend und mit dem Zubau von 67 MW im Jahr 2011 nicht zu vergleichen. In der Summe erzeugten die Biogasanlagen in NRW im Jahr 2015 etwa 2,14 Millionen Megawattstunden elektrischen Strom. Das entspricht, bei einem unterstellten Jahres-Verbrauch von 4 500 Kilowattstunden, dem Bedarf von etwa 477 000 Haushalten.
Nach wie vor ist Borken der Kreis mit der größten Zahl an Biogasanlagen und der größten Zahl Megawatt elektrischer Leistung. Hier stehen 86 Biogasanlagen mit 37 Megawatt Leistung. Ähnliche Werte werden in keinem anderen Landkreis in NRW erreicht. Die Kreise Herford, Höxter, Minden-Lübbecke und Paderborn folgen dem Kreis Borken in der Größenordnung mit mehr als 24 kW installierter elektrischer Leistung je 100 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche.
Wichtigstes Futter für die Biogasanlagen ist unverändert der Silomais mit 47 Prozent der eingesetzten Gesamtmasse. Den zweiten Platz auf dem Speiseplan der Biogasbakterien halten Wirtschaftsdünger, insbesondere Gülle. Der Einsatz von Zuckerrüben ist um etwa 1 Prozent und der von Pferdemist um 3 Prozent nur minimal gestiegen.
Die Biogasbranche befindet sich nach Einschätzung der Landwirtschaftskammer an einem Wendepunkt. Standen viele Jahre die Neubauten und der Zuwachs der installierten Leistung im Mittelpunkt, geht es nun hauptsächlich um den Erhalt der Bestandsanlagen. Denn dieser Bestand könnte in den nächsten Jahren sinken, falls es keine Anschlussregelung für Bestandsanlagen nach der 20-jährigen Vergütung geben wird. Anfang des Jahres 2017 soll eine erneute Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Kraft treten. Es wird erwartet, dass es eine Regelung zur Anschlussförderung geben wird. Diese Regelung sollte den Betreibern wieder eine höhere Planungssicherheit geben.
Pressemeldung Landwirtschaftskammer NRW