Wer beim Lesen seiner Handyrechnung feststellt, dass er angeblich Spiele, Klingeltöne oder bewegliche Smileys für hunderte Euro gekauft oder abonniert hat, braucht Geduld und Hartnäckigkeit, um das vom Konto abgebuchte Geld zurückzuerhalten. Denn viele Mobilfunkfirmen ziehen das Geld von den Kunden ein, verweisen sie aber bei Reklamationen an die Drittanbieter. Wie sich Kunden gegen unberechtigte Geldforderungen wehren, erklärt Finanztest in der Oktober-Ausgabe und online auf www.test.de/handy-abofalle.
Auf den Mobilfunkrechnungen tauchen diese untergeschobenen Abos oder Services meist als „Sonderdienste“ oder „Mehrwertdienste““ auf. Was die Kunden angeblich gekauft haben, wird in der Regel nicht konkret benannt. Grundsätzlich gilt: Wer nichts bestellt hat, braucht auch nichts zu bezahlen. Doch oft stellen sich die Mobilfunkfirmen stur, beharren auf ihrer Geldforderung, sperren gar den Anschluss. Sie verweisen auf den Drittanbieter und behaupten, Reklamationen könnten nur gegenüber dem Drittanbieter geltend gemacht werden.
Das sehen die Verbraucherschützer von Finanztest anders. Und das bestätigt auch ein Urteil des Landgerichts Potsdam aus dem letzten Jahr: Kunden können Einwendungen gegen die Forderungen von Drittanbietern direkt gegen das Mobilfunkunternehmen geltend machen. Denn wer eine Zahlung verlangt, kann nicht auf einen Dritten verweisen. Finanztest empfiehlt: Zuerst gegenüber dem Drittanbieter bestreiten, dass ein Vertrag geschlossen wurde. Dann beim Mobilfunkunternehmen Widerspruch einlegen und nach abgelaufener Frist die Lastschrift zurückholen. Wie das im Einzelnen geht, steht in der Oktober-Ausgabe von Finanztest.
Der ausführliche Artikel Handy-Abofallen erscheint in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 21.09.2016 am Kiosk) und ist kostenfrei bereits unter www.test.de/handy-abofalle abrufbar.
Pressemeldung Stiftung Warentest