Im September sperrte HP seine aktuellen Officejet-Drucker per Softwareupdate für die Verwendung von Fremdpatronen. Die Geräte akzeptierten die Patronen von Drittanbietern nicht mehr. Ein Aufschrei ging durchs Netz, HP ruderte zurück. Nun stellt die Firma eine Lösung zum Download bereit. Hier lesen Sie, was zu tun ist – und ob die Praxis der Druckerhersteller überhaupt erlaubt ist.
Neue Firmware zum Download
HP bietet eine neue Firmware für seine Drucker und Multifunktionsgeräte der Serien Officejet, Officejet Pro und Officejet ProX. Die Firmware in der Version 1640B steht auf der Webseite des Anbieters zum Download bereit. Der Download ist kostenlos. Das Update soll die Patronenblockierung für Fremdtinte aufheben, die automatisch eingespielt und am 13. September 2016 aktiviert wurde. Warum die Fehlerbehebung nicht ebenfalls automatisch erfolgt, begründete HP nicht.
Blockade seit 13. September
Hintergrund: Am 13. September 2016 versagten zahlreiche HP-Drucker plötzlich den Dienst. Betroffen waren Geräte der Officejet-Familie, die mit preisgünstigen Nachbau- oder Refill-Patronen bestückt waren. Laut HP handelte es sich um Patronen ohne den HP-Sicherheitschip. Der Druckerhersteller hatte die Sperre zuvor weder angekündigt noch kommuniziert. Erst nach Nutzerprotesten und entsprechenden Presseberichten gab der Hersteller zu, die Sperre durch ein automatisch eingespieltes Firmware-Update ausgelöst zu haben.
Auch andere Anbieter sperren
Preisgünstige Nachbau- und Refill-Patronen schmälern die Einnahmen der Druckerhersteller, die dadurch weniger Originalpatronen verkaufen. Die Stiftung Warentest entdeckte bei ihren Tests von Tintenpatronen schon in der Vergangenheit Geräte, die mit manchen Fremdpatronen nicht drucken wollten. Das traf nicht nur HP, sondern auch Geräte von Canon und Brother. Drucker und Originalpatrone kommunizieren über einen Chip in der Patrone. Verändert der Anbieter des Druckers den Chip auf seinen eigenen Patronen, müssen Drittanbieter ihre Patronen entsprechend anpassen, sonst funktioniert der Druck mit den Nachbau- und Refill-Patronen nicht mehr.
Wettrennen zum Nachteil der Kunden
„Das ist ein ewiges Wettrennen zwischen den Druckerherstellern und den Anbietern von preisgünstigen Nachbau- und Refillpatronen“, kommentiert Dirk Lorenz, Druckerexperte der Stiftung Warentest. Leider zum Nachteil der Kunden. Erste Anbieter zeigen, dass es anders geht: So vertreibt Epson einen vergleichsweise teuren Drucker, dessen Tinte im Rahmen eines Nachfüllsystems aber sehr günstig ist.
Testergebnisse von 142 Druckern finden Sie im Produktfinder Drucker.
Gesperrte Fremdpatronen – so ist die Rechtslage
Was viele Verbraucher jetzt bewegt ist die Frage: „Dürfen Druckerhersteller ihre Geräte denn überhaupt für Fremdpatronen sperren?“ Von Rechts wegen ist das unklar. Die wichtigen Druckerhersteller – darunter HP – haben sich aber dazu verpflichtet, ihre Drucker so zu konstruieren, dass der Einsatz von Fremdpatronen nicht verhindert wird. Diese Selbstverpflichtung erfolgte allerdings gegenüber der EU. Sie richtet sich nicht an Verbraucher. Diese können aus der Selbstverpflichtung also keine Rechte ableiten. Erlaubt ist außerdem die technische Weiterentwicklung der Geräte. Solche Änderungen führen auch oft dazu, dass Patronen von Fremdherstellern zunächst nicht funktionieren. Die Konkurrenz auf dem Druckermarkt hat die Gerätepreise gedrückt. Inzwischen gibt es sogar Multifunktionsdrucker für deutlich unter 100 Euro. Einen Großteil ihres Umsatzes machen die Druckerhersteller heute offenbar mit dem Verkauf von Patronen für ihre Drucker. Preisgünstige Nachbau- und Refill-Patronen schmälern ihre Einnahmen, deshalb sind die Druckerhersteller einfallsreich wenn es darum geht, Kunden doch an Originalpatronen zu binden. Etwa durch neue Chips in den Patronen, deren Technik die Anbieter von Fremdpatronen erst nachbauen müssen.
War die nachträgliche Sperre der HP-Drucker rechtens?
Die kürzlich erfolgte absichtliche Sperrung mancher HP-Druckermodelle für Fremdpatronen war nach Ansicht der Juristen der Stiftung Warentest allerdings grob rechtswidrig. Sie kam nachträglich und ohne Ankündigung per Firmware-Update. Das müssen sich Besitzer von Druckern nicht gefallen lassen. Software-Updates sind nur zulässig, um Fehler zu beseitigen oder die Funktion zu verbessern.
Pressemeldung Stiftung Warentest