Windhorst: Schon wieder könnten die Patienten die Verlierer sein. In der Debatte um die Aufhebung der Preisbindung von Arzneimitteln für den ausländischen Apotheken-Versandhandel hat sich der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, für ein generelles Verbot des Versandhandels von Medikamenten ausgesprochen. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach ausländische Versandapotheken nicht an die festgelegten Preise in Deutschland gebunden seien, sieht Windhorst eine Gefahr für die einheimischen Apotheken und die Patienten: „Schon wieder könnten die Patienten in einem offenen Markt die Verlierer sein“.
Die Apotheken im Land haben nach Ansicht von Kammerpräsident Windhorst bei der Medikamentenversorgung der Patienten eine wichtige informative und aufklärende Funktion und trügen so auch zur sicheren Anwendung von Arzneimitteln ihrer Kunden bei. Zudem sei auch das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und dem Apotheker vor Ort von Bedeutung.
„All dies fällt bei dem Apothekenversandhandel weg. Durch die Rabatte können Versandapotheken den einheimischen Apotheker unterbieten und sind so die Gewinner und Nutznießer des offenen Marktsystems.“ Es sei grundsätzlich gut, wenn sich der Markt öffne, sagt Windhorst. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass es einseitig einen Gewinner, auf der anderen Seite aber mehrere Verlierer, nämlich die Patienten und die Apotheken vor Ort, gebe.
Windhorst fordert deshalb das Land Nordrhein-Westfalen auf, sich im Bundesrat für ein Verbot des Apothekenversandhandels einzusetzen. Das Land Bayern hat bereits solch eine Initiative angekündigt.
Pressemeldung Ärztekammer Westfalen – Lippe