Mit Blick auf die aktuelle Situation bei der klassischen Geflügelpest weist die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass jeder, der in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, verpflichtet ist, seinen Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt nicht nur für Landwirte, sondern auch für Hobbyhalter und gewerbliche Tierhalter. Eine Meldung ist umgehend erforderlich bei neuen Beständen, ansonsten muss der Tierbestand jährlich bis spätestens 31. Januar bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Das gilt auch, wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat. Weitere Informationen und ein Anmeldeformular gibt es unter www.tierseuchenkasse.nrw.de
Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Beiträge von den Tierhaltern in Nordrhein-Westfalen zu erheben, um damit beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung zu leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anzubieten. Weitere Informationen gibt es unter www.tierseuchenkasse.nrw.de oder per Telefon unter 0251 / 289820.
Pressemeldung Landwirtschaftskammer NRW