Dem Antrag der Frau Issel, die auch im Namen zweier Nachbarn auf Aufnahme des Lüdershofer Weges in das Winterdienstprogramm (Kat. I oder II) wünschte, folgte der Ausschuss Bauen und Umwelt in seiner letzten Sitzung nicht. Das Votum war einstimmig. Der Rat der Stadt Blomberg hatte im Jahr 2005 mit der Einführung des sog. „differenzierten Winterdienstes“ den Rahmen für den Winterdienst-Einsatzplan geschaffen. Seinerzeit sind die einzelnen Stadtstraßen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung, der Gefährlichkeit, der Nutzerfrequenz als aber auch weiterer Kriterien wie Gefällestrecken in ihrer Bedeutung für den Verkehr priorisiert und in entsprechende Kategorien eingestuft worden.
Die seinerzeit gebildeten Kategorien I und II bedingen einen regelmäßigen, zeitnahen Winterdienst der Kommune. Die Kategorie III dagegen soll aufgrund der untergeordneten Verkehrsbedeutung gar nicht bzw. nachrangig behandelt werden. Der Lüdershofer Weg ist als sogenannter Wirtschaftsweg mit lediglich wenigen angebauten Häusern aufgrund der geringen Verkehrsdichte und wegen der untergeordneten Verbindungsfunktion seinerzeit in die Kategorie III eingestuft worden. An den damals zu Grunde gelegten Kriterien, die zu dieser Einstufung geführt haben, hat sich zwischenzeitlich nichts verändert.
Von Seiten der Verwaltung wird die Einstufung in die Kategorie III somit nach wie vor als sachgerecht und auch ausreichend angesehen, es sind keine Veränderungen erfolgt, die die seinerzeitige Einstufung in Frage stellen oder neu überdenken lassen. Als Alternative zum Winterdienst durch die Kommune ist generell auch zu prüfen, ob die gewünschte Dienstleistung nicht auch durch Privatanbieter oder auch landwirtschaftliche Lohnunternehmer zu Lasten der Anwohner erbracht werden kann. Solche Modelle sind bereits auch in anderen Ortsteilen etabliert worden. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit der Diskussion über einen einzelnen Straßenzug die komplette Kategorienbildung des differenzierten Winterdienstes auf den Prüfstein zu stellen wäre, wird von Seiten der Verwaltung davon abgeraten, die Diskussion über den differenzierten Winterdienst an einzelnen Straßenzügen festzumachen.
Der Verwaltung sind keine Straßenzüge bekannt, die aus fachgerechter und objektiver Sicht einer neuerlichen Betrachtung hinsichtlich der seinerzeit vorgenommenen Kategorienbildung bedürfen. Vielmehr sollte der seinerzeitige Winterdienstplan in der beschlossenen Form weiterhin Bestand behalten.