LeserbriefGestern flatterten die Blomberger Grundsteuerbescheide 2017 ins Haus. Passend dazu ein Begleitschreiben, das Erklärung und zugleich Entschuldigung für die Maßnahmen liefern soll. Vergleicht man das Schreiben 2017 mit der Beilage aus 2015 wird deutlich, das man sich gleicher Argumente bedient. Greift man nur den Punkt der sinkenden Gewerbesteuereinnahmen heraus, kann man nicht nachvollziehen, dass trotz hoher Beschäftigung und guter wirtschaftlicher Lage, die gewerblichen Einnahmen erneut gesunken sein sollen. Als Blomberger Bürger muss ich leider sagen, dem Zahlenwerk nicht zu vertrauen.
 
Aber der wichtigste Punkt: Der Rat der Stadt Blomberg hat beschlossen, wieder an der Preisschraube zu drehen. Erneut soll auf Kosten der Bürger der defizitäre Haushalt konsolidiert werden. Darum sollten diesmal die Blomberger Bürgerinnen und Bürger formal gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Es wird Zeit, dass wir einmal aufstehen, nicht immer alles hinnehmen und nicht nur am Stammtisch große Reden schwingen. Denn jedem sollte klar sein, dass der Rat der Stadt Blomberg jedes Jahr beschließen könnte, ihre Haushaltslöcher auf diese Art zu stopfen. Solange wir es Ihnen so einfach machen, braucht man nicht nach wirklichen Einsparpotenzialen suchen und bei der Etatsanierung auf der Ausgabenseite ansetzen.
 
Hier nochmal die Fakten: Blomberg hat bereits Mitte 2011 und 2015 den Hebesatz zweimal erhöht; mit dem Bescheid 2017 nun das 3. Mal. Anders gesagt, mit Änderungsbescheid vom Juni 2011 wurde der Hebesatz von 381 % auf 413 % erhöht, im Jahr 2015 auf 495 % und mit Bescheid 2017 auf 620 %. Die Grundsteuer B stieg demnach 2011 um 8,4 %, 2015 um 19,8 % und 2017 um 25,2 %.
 
Carsten Eikmeier
 
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