Veraltete Heizöltankanlagen – Kreis Lippe empfiehlt regelmäßige Wartung und Prüfung
Januar 24, 2017
Aufgrund verschiedener Gewässerverunreinigungen hat der Kreis Lippe anlassbezogen private Heizöltankanlagen überprüft: Dabei wurde festgestellt, dass weit über 50 Prozent dieser Anlagen erhebliche Mängel aufwiesen. Das deckt sich auch mit den Ergebnissen einer in den Jahren 1999 bis 2012 bundesweit durchgeführten Erstprüfung von über 1 Millionen privater Heizölanlagen durch die Sachverständigen-Organisationen.
Da die meisten Heizöltankanlagen zwischen 25 und 45 Jahren alt sind, erscheint das Ergebnis wenig überraschend. Denn obwohl in den letzten Jahren viele Heizkessel modernisiert wurden, befindet sich die eigentliche Öltankanlage mit den Rohrleitungen und Sicherheitseinrichtungen in den meisten Fällen noch im Einbauzustand. Somit sind auch die meisten Unfälle auf eine mangelnde Wartung oder fehlende beziehungsweise defekte Sicherheitseinrichtungen zurückzuführen. Einige der häufigsten Unfallursachen ist eine Fehlfunktion der Sicherheitseinrichtungen und nicht vorhandene oder baulich schadhafte Auffangräume. Die meisten Ölunfälle hätten vermieden werden können, wenn die Tankanlagen gewartet oder geprüft worden wären. Die gesetzlichen Vorgaben, wie zum Beispiel das Wasserhaushaltsgesetz, schreiben eindeutig vor, dass der Betreiber für den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb seiner Tankanlage verantwortlich ist. Die fehlende Prüfpflicht für kleinere Tankanlagen täuscht darüber hinweg, dass auch hier der Betreiber die volle Verantwortung für Schäden trägt, die aus einem durch mangelnde Wartung verursachten Ölschaden erwachsen. Dabei kann es bei Umweltschäden oft zu sehr hohen Schadenssummen kommen.
Eine Öltankversicherung – falls überhaupt abgeschlossen – kommt für die Schäden zumeist nicht auf, wenn die Anlage nicht dem heutigen Stand der Technik entspricht. Ein Heizöllagertank mit seinen einzelnen Bauteilen wie beispielsweise Auffangraum, Grenzwertgeber, Überfüllsicherung oder Leckanzeigegerät sollten daher regelmäßig von einem Fachbetrieb gewartet werden. Auch wenn eine Tankanlage keiner gesetzlichen Prüfpflicht unterliegt, sollte eine Wartung von einem Fachbetrieb oder gegebenenfalls eine Prüfung von einem Sachverständigen obligatorisch sein.
Für Rückfragen zum Bau und Betrieb von Heizöltankanlagen steht Peter Ahlborn, beim Kreis Lippe zuständig für den Bereich „Lagerung wassergefährdender Stoffe“, unter 05231/62-6580 zur Verfügung.
Pressemelduung Kreis Lippe