In einer Anlage (siehe hier) finden unsere LeserInnen eine Übersicht, in der die Einzelmaßnahmen des Entwurfes zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept des Büros Junker und Kruse im Überblick noch einmal gelistet sind. Zudem sind HIER auch die jeweils veranschlagten als auch die tatsächlich verausgabten Kosten der jeweiligen Einzelprojekte ausgewiesen. Die Maßnahmen bis zur lfd. Nummer 15 konnten zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Die lfd. Nummern 16 (Verfügungsfonds), 17 (Grundstücks- und Immobilienentwicklung; z. B. mit Abriss der Gebäude „Neue Torstaße 42 und 110“) als auch 18 (Stadteingänge einschließlich Vattipark) befinden sich in Bearbeitung und werden auch in 2017 weiter fortgeführt und abgeschlossen werden. Die Maßnahme „Vattipark“ (19) ist dazu unter der laufenden Nr. 18 (Stadteingänge) eingegliedert worden.
 
Das Städtebauliche Entwicklungskonzept beinhaltete seinerzeit geplante Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 4.788.500 Euro. In dieser Summe enthalten sind mit einem Anteil von rund 578.500 Euro auch Kostenanteile sog. „Dritter“, so dass für die zu fördernden Maßnahmen ein Ansatz von 4.210.000 Euro verbleibt. Von diesem Ansatz sind bereits ca. 3.100.400 Euro verausgabt worden. Weitere Mittel in Höhe von 436.300 Euro sind durch die begonnen Maßnahmen lfd. Nrn. 16 bis 18 bereits gebunden. Nach deren Abschluss werden somit dann rund 3.536.700 Euro verausgabt sein.
 
Für die noch unter den lfd. Nrn. 20 bis 23 ausgewiesenen geplanten Maßnahmen stünden damit dann noch 673.300 Euro zu deren Durchführung zur Verfügung. Nach Abschluss dieser derzeit noch in Bearbeitung befindlichen Maßnahmen (lfd. Nrn. 16-18) stünden dann für die ab der lfd. Nr. 20 gelisteten Maßnahmen finanzielle Mittel wie zuvor benannt bzw. auch jeweils in der Spalte „Ansätze und Bescheide“ ausgewiesen zur Umsetzung zur Verfügung. Die Umsetzung des Hagenals auch des Volmerplatzes sind dazu seinerzeit einmal für eine Umsetzung in 2018 vorgesehen und zwischenzeitlich auch vom Fördergeber bewilligt worden. Für diese Maßnahmen müssten für eine geplante Umsetzung in 2018 dann noch in diesem Jahr entsprechende Entwurfsplanungen beauftragt werden.
 
Die unter der Nummer 25 und 26 gelisteten Maßnahmen „Gründung einer Standortgemeinschaft“ sowie die geplanten „Blockkonzepte“ sind zwischenzeitlich verworfen worden, weil sie sich nicht wie geplant realisieren ließen. Ebenso ist der Ansatz für die „Parkdecks“ unter der Nummer 27 seinerzeit an das zeitliche Ende der geplanten Maßnahmen gestellt worden, da es sich bei diesem Ansatz nicht um eine förderfähige Maßnahme handelt, vielmehr sind zu dieser Maßnahme ausschließlich eigene Mittel einzusetzen. Für die Maßnahmen zur Modernisierungsförderung als auch der Grundstücks- und Immobilienentwicklung sind zwischenzeitlich mehrfach Initiativen – auch des begleitenden Büros Junker und Kruse – angestoßen worden, von denen jedoch keine nachhaltigen Erfolg erzielen konnte. Zu diesen beiden Maßnahmen ist somit zu prüfen, ob sie zukünftig überhaupt noch weiter verfolgt werden sollten. Vor dem Hintergrund den Ausschuss rechtzeitig zu sensibilisieren, gab Fachbereichsleiter Frank Bischoff diesen aktuellen Sachstandbericht ab – möglichst bis zum Sommer müssen Entscheidungen getroffen werden, das sich das Verfahren zur Vergabe von Fördermitteln geändert hat und der Förderzeitraum begrenzt ist. Liegen Anträge für Planungen, die nun im Vorfeld zu übermitteln sind, zu spät vor, finden diese keine Berücksichtigung mehr.