Augustdorf bleibt am günstigsten
Im Jahre 2017 sind in Lippe die beiden wichtigsten Kommunalsteuern erneut gestiegen. Die Erhöhungswelle überrollte allerdings nicht den ganzen Kreis. Ihren Hebesatz für die Gewerbesteuer haben lediglich zwei Kommunen erhöht. Gleich sieben Städte und Gemeinden hoben dagegen – teils drastisch – den Hebesatz für die Grundsteuer B an. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Erhebung der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold.
Im aktuellen Jahr fordert Leopoldshöhe vom Gewinn seiner Gewerbetreibenden den höchsten Anteil für sich ein. Mit einem Hebesatz von 495 hat die westlippische Gemeinde den bisherigen Spitzenreiter Extertal (485) abgelöst. Die niedrigsten Sätze weisen unverändert Augustdorf (417) sowie Horn-Bad Meinberg, Lage und Schieder-Schwalenberg (je 418) aus.
Für bebaute und bebaubare Grundstücke sowie Gebäude fallen weiterhin in Bad Salzuflen die höchsten Abgaben an. Den Spitzenplatz teilt sich die Salzestadt jedoch seit Jahresanfang mit Blomberg. Beide Kommunen haben einen Hebesatz bei der Grundsteuer B von je 620. Am wenigsten zahlen Grundstücks- und Gebäudenutzer nach wie vor in Augustdorf und in Lage (je 429).
Augustdorf ist in Lippe die einzige Gemeinde, die sowohl bei der Gewerbesteuer als auch bei der Grundsteuer B die fiktiven Hebesätze des Gemeindefinanzierungsgesetzes nicht überschreitet. Mit den fiktiven Hebesätzen legt das Land NRW einheitliche, vom individuellen Hebesatz einer Kommune unabhängige, Berechnungsgrößen zur Ermittlung der jeweiligen Schlüsselzuweisungen fest. Dadurch müssen auch Kommunen mit höheren als den fiktiven Hebesätzen keine geringeren Zuweisungen in Kauf nehmen. Im Jahr 2017 werden die gleichen fiktiven Hebesätze wie im Jahre 2016 zu Grunde gelegt.
Pressemeldung IHK Lippe Detmold