VerbraucherzentraleBesuche beim Zahnarzt können ins Geld gehen: Patienten werden oft mit einem hohen privaten Eigenanteil bei Kronen, Brücken, Prothesen und Co. zur Kasse gebeten. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für die so genannte Regelversorgung – etwa für Metall-, aber nicht für aufwendige Vollkeramik- oder Edelmetallkronen. Wünschen gesetzlich Versicherte exklusivere Behandlungen, müssen sie die Mehrkosten aus eigener Tasche zuzahlen. Beträge von mehreren hundert bis tausend Euro können gesetzlich Krankenversicherten dann empfindlich auf den Zahn drücken. „Wer etwa ein Implantat statt einer Brücke wünscht, sollte bei seinem Zahnarzt vorher nach allen anfallenden Kosten fragen und möglichst eine zweite Meinung einholen“, rät die Verbraucherzentrale NRW zum vorsorglichen Kostencheck. Hierzu hat sie die erforderlichen Tipps: • Festzuschuss für Zahnersatz: Für jeden Zahnbefund ist eine kostengünstige Kassenleistung, die Regelversorgung, festgelegt. Zahnärzten ist hierbei exakt vorgeschrieben, welche Beträge sie für ihre Leistungen abrechnen dürfen. Bei gesetzlich Versicherten übernehmen die Kassen einen Zuschuss von etwa 50 Prozent der Kosten. Die andere Hälfte zahlen Patienten als Eigenanteil. Wer mehr will als die Standardvariante, der wird stärker zur Kasse gebeten. In diesen Fällen wird auch bei gesetzlich Versicherten nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet – zum Beispiel wenn bei einem Backenzahn eine Krone mit Keramikverblendung eingesetzt werden soll.
 
• Heil- und Kostenplan prüfen: Rät der Zahnarzt gesetzlich Versicherten zu Zahnersatz, muss er die geplante Behandlung und voraussichtlichen Kosten in einen Heil- und Kostenplan eintragen und den Patienten aushändigen. Bevor Patienten den Plan ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen, sollten sie den Zahnarzt fragen, ob wirklich alle erforderlichen Kosten im Heil- und Kostenplan enthalten sind. Die Kasse prüft anschließend, ob und in welcher Höhe sie einen Festzuschuss gewährt. Bei einem größeren Behandlungsumfang – etwa wenn mehrere Zähne auf einmal ersetzt werden – sollten Patienten für ihre persönliche Kostenkontrolle nach einem Extra-Kostenvoranschlag für Material- und Laborkosten fragen.
 
• Kosten vorher klären: Bei der Festlegung der Kosten verfügen Zahnärzte über einen gewissen Spielraum – je nachdem welchen Steigerungssatz sie beim Abwägen von Aufwand und Schwierigkeit zugrunde legen. Ab dem 2,3-fachen Steigerungssatz müssen Zahnärzte ihre Festlegung allerdings schriftlich begründen. Patienten sollten erst auf dem Behandlungsstuhl Platz nehmen, wenn sämtliche Kosten geklärt sind. Vor allem die Höhe der privat aufzubringenden Kosten und mögliche Behandlungsalternativen sollten vorher eingehend dargelegt und besprochen werden.
 
• Zweite Meinung einholen: Bei hohen Beträgen für Zahnersatz ist es immer sinnvoll, die Meinung eines anderen Arztes zum Behandlungs- und Kostenplan einzuholen. Diese Zweitmeinung sowie die Erstellung eines zweiten Heil- und Kostenplans sind für gesetzlich Versicherte kostenlos. • Bonusregelung beachten: Regelmäßige Zahnarztbesuche werden von den gesetzlichen Krankenkassen mit einem Bonus belohnt. Wer in den letzten fünf beziehungsweise zehn Jahren mindestens einmal jährlich zur Kontrolle beim Zahnarzt war, bekommt ein finanzielles Extra zugesichert. Die Kassen übernehmen bei einer Behandlung statt der Hälfte dann 60 oder 65 Prozent der Standardversorgung.
 
• Härtefallregelung anwenden: Gesetzlich Versicherte mit einem niedrigen Bruttoeinkommen bis zu 1.190 Euro können mit weiterer finanzieller Unterstützung durch ihre Krankenkasse rechnen. Wer als Härtefall anerkannt wird, erhält statt 50 Prozent die kompletten Kosten für Zahnersatz erstattet. Dies gilt aber nur für die festgelegte Regelversorgung. Wer knapp bei Kasse ist und sich trotzdem für eine aufwendigere Versorgung entscheidet, muss die Mehrkosten selbst zahlen.
 
Weitere Informationen zur Zahnbehandlung gibt’s im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/kostenfalle-zahn. Eine unabhängige und kostenlose Beratung zu Behandlungen, Kosten und Patientenrechten beim Zahnersatz bietet die Verbraucherzentrale NRW an einem Aktionstag bis Juni in ausgewählten Beratungsstellen an. Kontaktadressen und Termine unter www.verbraucherzentrale.nrw/aktionstag-zahnersatz.
Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW