Die Schonzeit für Wildschweine mit einem Lebensalter von ein bis zwei Jahren (Überläuferkeiler und nicht führende Überläuferbachen) wird für das gesamte Kreisgebiet mit sofortiger Wirkung bis zum 31. März 2018 aufgehoben. Darauf weist die Untere Jagdbehörde des Kreises Lippe hin. Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt ab morgen, Donnerstag, 20. Juli, in Kraft. Hintergrund ist die sich immer weiter ausbreitende „Afrikanische Schweinepest“, an denen Tiere inzwischen bereits in Tschechien, kurz vor der österreichischen Grenze, verendet sind. Bei der Krankheit handelt es sich um einen meist tödlich verlaufenden Virus für Haus- oder Wildschweinbestände. Für Menschen ist der Virus ungefährlich. Um hohe Wildschweinpopulationen zu vermeiden, hat auch der Kreis Lippe auf Bitte des NRW-Ministeriums für Umwelt-, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz die stärkere Bejagung freigegeben.
Die Verfügung ist im Kreisblatt vom 19. Juli und auf der Internetseite des Kreises Lippe unter www.kreis-lippe.de (Stichwort Kreisblatt) zu finden.
Pressemeldung Kreis Lippe
Afrikanische Schweinepest: Wildschweine dürfen verstärkt bejagt werden
Juli 19, 2017