Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens von Air Berlin ändert nichts an der Gültigkeit von Flugtickets. Die Fluggesellschaft Air Berlin erklärt auf ihrer Website, dass planmäßig weiter geflogen werde.
Flüge seien auch weiterhin buchbar. Niki, die österreichische Tochter von Air Berlin, ist aktuell von dem Insolvenzantrag beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg nicht betroffen. Auch die Niki-Flüge fänden weiterhin statt, so Air Berlin. Sollte Air Berlin den Flugbetrieb doch irgendwann einstellen und der Flug auch nicht von einer anderen Airline übernommen werden, erhalten Kunden wahrscheinlich nur wenig oder nichts vom Ticketpreis zurück. Etwas anderes gilt nur, wenn Kunden bei der Flugbuchung eine Ticketversicherung mit Insolvenzschutz abgeschlossen haben.
Air-Berlin-Kunden, deren Flug gestrichen wird oder Verspätung hat, haben auch weiter Anspruch auf Entschädigung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung. Ob die Airline aber solche Forderungen der Passagiere zahlen kann, hängt davon ab, wie es mit Air Berlin weitergeht.
Für Urlauber, die bei einem Reiseveranstalter eine Reise gebucht haben, bei der Air Berlin den Transport zum Reiseziel übernehmen soll, ändert die Insolvenz rechtlich nichts. Denn Vertragspartner des Verbrauchers ist nicht Air Berlin, sondern der Veranstalter. Stellt Air Berlin den Betrieb tatsächlich ein, muss er Ersatz besorgen. Kommt es dadurch zu erheblichen Flugzeitverschiebungen, dürfen Urlauber den Reisepreis mindern.
Mehr Informationen zu Fluggastrechten auf test.de/fluggastrechte.
Pressemeldung Stiftung Warentest
Air-Berlin-Kunden, deren Flug gestrichen wird oder Verspätung hat, haben auch weiter Anspruch auf Entschädigung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung. Ob die Airline aber solche Forderungen der Passagiere zahlen kann, hängt davon ab, wie es mit Air Berlin weitergeht.
Für Urlauber, die bei einem Reiseveranstalter eine Reise gebucht haben, bei der Air Berlin den Transport zum Reiseziel übernehmen soll, ändert die Insolvenz rechtlich nichts. Denn Vertragspartner des Verbrauchers ist nicht Air Berlin, sondern der Veranstalter. Stellt Air Berlin den Betrieb tatsächlich ein, muss er Ersatz besorgen. Kommt es dadurch zu erheblichen Flugzeitverschiebungen, dürfen Urlauber den Reisepreis mindern.
Mehr Informationen zu Fluggastrechten auf test.de/fluggastrechte.
Pressemeldung Stiftung Warentest