Die Ärztekammer Westfalen-Lippe begrüßt die von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann geäußerte Absicht, Ärztinnen und Ärzten mehr Handlungssicherheit und Unterstützung für ihre Arbeit im Kinderschutz zu geben. „Ärzte sind häufig die ersten, die im Kontakt mit Kindern eine Gefährdung von Kindeswohl oder gar Misshandlungen erkennen können“, erklärt Dr. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe. „Eine Einschätzung der Situation ist aber oft schwierig, wenn Eltern mit ihren Kindern immer wieder den behandelnden Arzt wechseln.“ Bereits in ihrer Koalitionsvereinbarung hatten CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen erklärt, solches ,Doctor-Hopping‘ künftig verhindern zu wollen und einen besseren Informationsaustausch unter Ärztinnen und Ärzten zu ermöglichen. „Jede Verbesserung in diesem schwierigen Feld kommt den schwächsten und am meisten schutzbedürftigen unserer Patienten zugute“, ist Dr. Windhorst überzeugt. „Ärzte müssen sich darüber in einem geschützten Raum untereinander austauschen können.“
 
Gewinnt ein Arzt den Eindruck, ein Kind könnte gefährdet sein, muss er für sein weiteres Handeln sowohl die grundsätzliche ärztliche Schweigepflicht als auch die Anforderungen des Kinderschutzes berücksichtigen und abwägen. Das Bundeskinderschutzgesetz gibt seit einigen Jahren Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit, bei konkreten Anhaltspunkten für die Gefährdung eines Kindes das Jugendamt einschalten zu können, ohne die ärztliche Schweigepflicht zu verletzen. „Das ist ein Kompromiss zwischen ärztlicher Schweigepflicht und der Abwehr einer Kindsgefährdung“ erläutert Dr. Windhorst. Im Sinne des Kinderschutzes sei es jedoch hilfreich, wenn sich Ärzte – wie im Koalitionspapier angekündigt – auch untereinander über womöglich gefährdete Patientinnen und Patienten austauschen könnten. Bestehende Initiativen wie das von Ärzten betriebene „Risiko-Kinder-Informationssystem Riskid“ bewegten sich in einer rechtlichen Grauzone. „Es ist selbstverständlich, dass ein solcher Austausch sehr sorgfältige Abwägung und klare Regeln erfordert“, stellt Dr. Windhorst klar. „Die Arztpraxis ist auch in Zukunft ein Ort des vertraulichen Gesprächs. Doch Kinderschutz hat Vorrang, und nur in einer solchen speziellen Situation darf die grundsätzliche Schweigepflicht des Arztes einmal zurückstehen.“
 
Bereits seit langem setze sich die Ärztekammer Westfalen-Lippe für die Weiterentwicklung und Vernetzung von Initiativen im Kinderschutz ein, erläutert der Kammerpräsident. So bringe das jährliche Forum Kinderschutz der Kammer Akteure unterschiedlichster Berufsgruppen zu fachlichem Austausch und Diskussion zusammen.
Pressemeldung Ärztekammer NRW