VerbraucherzentraleNeues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher 2018 ändert
Internet und TV
 

  • Wer beim Urlaub im Ausland kostenpflichtige Streamingdienste nutzen möchte, kann sich freuen: Im Frühjahr werden die Ländersperren (Geoblocking) aufgehoben.
  • In weiteren Regionen wird auf DVB-T2 umgestellt.

 
Streamen – fast ohne Grenzen
Bei Online-Abodiensten fällt der digitale Schlagbaum: Kostenpflichtige Streaming-Dienste für Filme, Sport, Musik, eBooks und Videospiele lassen sich ab 20. März 2018 auch im EU-Ausland nutzen. Bisher verhinderte dies der Einsatz von Ländersperren (Geoblocking). Die Nutzung der bereits bezahlten Dienste ist allerdings auf vorübergehende Aufenthalte begrenzt. Außerdem muss der Streaming-Anbieter dafür zunächst das Wohnsitzland des Nutzers überprüfen.
Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar!“ – mit dieser Meldung wurde bisher oft konfrontiert, wer Serien, Filme oder Fußballübertragungen der kostenpflichtigen Streaming-Anbieter wie Netflix, Sky Go, Amazon Prime oder Maxdome auch im Urlaub sehen wollte. Nach dem im Urheberrecht geltenden Territorialitätsprinzip müssen Streaming-Anbieter bei den Rechteinhabern oder -verwertern – wie Filmverleihern und Sportveranstaltern – für jedes Land einzeln Lizenzen einholen, um die Medieninhalte zu nutzen.
Anhand der genutzten IP-Adresse erkennen Anbieter, dass sich ein deutscher Kunde etwa in Italien aufhält. Wenn dieser das nur für den deutschen Markt lizenzierte Angebot dann dort abruft, verhindert die Geoblocking-Technik, dass etwa das Bundesligaspiel auch am Strand von Rimini auf Smartphone oder Tablet gesehen werden kann.
Die bereits im Mai 2017 vom Europäischen Parlament verabschiedete sogenannte Portabilitätsverordnung machte den Weg fürs „Streamen ohne EU-Grenzen“ nun frei: Zwar änderten die Abgeordneten das Urheberrecht nicht, aber sie formulierten für kostenpflichtige Abos von Streaming-Diensten, dass bei „vorübergehenden Aufenthalten“ im EU-Ausland das Streamen als „Nutzung im Wohnsitzland“ gilt. Dabei müssen die Anbieter Musik, Serien, Filme oder Live-Übertragungen so anbieten, wie es Abonnenten auch an ihrem Wohnsitz möglich wäre.
Allerdings: Was als vorübergehender Aufenthalt gilt, legt die Verordnung nicht fest. Aber wer einen mehrwöchigen Urlaub verbringt oder einige Semester im Ausland studiert, kann dort auf die Streaming-Dienste des Heimatlandes zugreifen.
Um überprüfen zu können, wo sich die Nutzer aufhalten und wo sie tatsächlich zu Hause sind, können Anbieter von Online-Diensten bei Vertragsschluss oder -verlängerung Kundendaten wie Wohnsitz, Kreditkartennummern und IP-Adressen von Rechnern anfordern.
Klar regelt die Portabilitätsverordnung auch die Kostenfrage: Streaming-Anbieter dürfen für die Dienste-Nutzung im EU-Ausland keine zusätzlichen Gebühren erheben.
Die neuen Regelungen gelten nur für kostenpflichtige Inhalte; gratis im Netz abrufbare Inhalte wie etwa die Mediatheken der Sendeanstalten sind von der neuen Verordnung zum grenzenlosen Streamen nicht erfasst.
 
DVB-T2: In weiteren Regionen wird umgestellt
Für den Fernsehempfang per Antenne heißt es 2018 in weiteren Sendegebieten: auf eine neue Technik und eventuell auch zusätzliche Kosten einstellen. Ziel der Umstellung auf DVB-T2: die Anpassung an die großen Flachbildfernseher und eine HD-Bildqualität. Zudem erhöht sich durch ein neues Kompressionsverfahren (HEVC) auch die Anzahl der Programme, die zu empfangen sind. Je nach Standort des Senders werden nach der Umstellung nur die öffentlich-rechtlichen Sender über DVB-T2 ausgestrahlt oder aber ein Komplettpaket aus ARD, ZDF und dem verschlüsselten kostenpflichtigen Privatsender-Angebot freenet TV. Gleichzeitig wird DVB-T, der Vorläufer des terrestrischen Fernsehens, abgeschaltet. Einen Parallelbetrieb wird es nicht geben, sodass die Mattscheibe schwarz bleibt, wenn nicht auf neue Empfangstechnik umgerüstet wird.
 
DVB-T2-Gesamtangebot (ARD, ZDF, freenet TV)Ab Frühjahr 2018 geht das DVB-T2-Gesamtangebot an folgenden Standorten auf Sendung:

  • Bayern: Augsburg
  • Niedersachsen: Osnabrück (Stadt)
  • Nordrhein-Westfalen: Bielefeld
  • Thüringen: Erfurt, Weimar

 
Ab Herbst 2018 wird es das DVB-T2-Gesamtangebot geben in:

  • Baden-Württemberg: Heilbronn, Ulm
  • Rheinland-Pfalz: Kaiserslautern, Trier
  • Sachsen: Chemnitz (an zwei Sendestandorten)
  • Thüringen: Gera

 
Eingeschränktes DVB-T2-Angebot (nur ARD und ZDF):
Ab Frühjahr 2018 wird es das eingeschränkte DVB-T2-Angebot geben in:

  • Bayern: Gelbelsee, Hochberg bei Traunstein, Pfaffenhofen, Untersberg
  • Niedersachsen: Lingen, Lüneburg
  • Nordrhein-Westfalen: Minden, Münster (zwei Sendestandorte), Teutoburger Wald

 
Ab Herbst 2018 startet das eingeschränkte DVB-T2-Angebot in:

  • Baden-Württemberg: Aalen, Donaueschingen, Ravensburg, Waldenburg
  • Bayern: Amberg, Bamberg, Brotjacklriegel, Garmisch, Grünten, Hohe Linie, Hohenpeissenberg, Hoher Bogen, Landshut, Ochsenkopf, Pfarrkirchen, Passau
  • Mecklenburg-Vorpommern: Helpterberg, Pfänder, Waren
  • Niedersachsen: Dannenberg, Oldenburg, Uelzen, Visselhövede
  • Rheinland-Pfalz: Donnersberg, Eifel, Trier
  • Schleswig-Holstein: Bredstedt, Brunsbüttel, Heide, Helgoland, Westerland auf Sylt
  • Thüringen: Inselsberg

 
Die Umstellung auf DVB-T2 soll im Frühjahr 2019 abgeschlossen sein. Dann verschwindet DVB-T komplett aus der deutschen TV-Landschaft. In einigen Regionen Deutschlands, wie beispielsweise dem Schwarzwald oder der Schwäbischen Alb, kann dann gar kein Fernsehen mehr über Antenne empfangen werden. Die ARD-Anstalten verzichten dort auf die Umstellung. Da das alte DVB-T-Signal aber in jedem Fall abgeschaltet wird, sehen die Zuschauer dort dann künftig nicht mehr über den terrestrischen Weg fern.
 
Fit für DVB-T2 nur mit neuen Geräten
Weil die bisherigen DVB-T Empfänger nicht mit einem Software-Update für den Empfang von DVB-T2 fit gemacht werden können, müssen sich Nutzer neue Empfangsgeräte zulegen. Röhrenfernseher – die natürlich weiterhin keine HD-Qualität liefern – benötigen dann ebenso einen DVB-T2 Receiver als externe Set-Top-Box wie moderne Flachbildfernseher, die nur ein DVB-T-Empfangsteil eingebaut haben.
 
Geräteoptionen für die Umstellung
Für Antennengucker, die nur die unverschlüsselten öffentlich-rechtlichen Programme empfangen wollen und auf den Empfang der „Privaten“ verzichten können, gibt es einfache und preiswerte DVB-T2 Set-Top-Boxen. Sie sind nicht in besonderer Weise gekennzeichnet. Es fallen keine laufenden Kosten an.
Auch bei DVB-T2 gilt: Die werbefinanzierten Privatsender strahlen HD verschlüsselt aus. Wer auch die verschlüsselten „Privaten“ sehen möchte, kauft sich eine Set-Top-Box, die über ein eingebautes Entschlüsselungsmodul verfügt. Diese Set-Top-Boxen tragen das Logo „freenet-TV“. Für die Freischaltung der rund 20 privaten Sender wie RTL, ProSieben, SAT.1 und VOX verlangt die Firma Freenet-TV zurzeit knapp 70 Euro pro Jahr und Empfangsgerät.
Alternativ funktioniert auch ein Flachbildfernseher oder eine Set-Top-Box, die DVB-T2 HD-fähig sind (Kennzeichnung mit dem Logo DVB-T2-HD). Für die Entschlüsselung der Privaten muss dann ergänzend noch ein sogenanntes Modul CI+ für rund 80 Euro angeschafft werden.
Der Handel verkauft schon seit einigen Jahren Flachbildfernseher mit DVB-T2-Empfängern. Diese sind aber nur dann für den DVB-T2-Empfang in Deutschland geeignet, wenn sie außerdem über den Kompressionsstandard HEVC verfügen. In anderen Ländern wird DVB-T2 mit dem Standard MPEG verwendet.
Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW