1.) Die Gemeindeprüfungsanstalt empfiehlt, in Anbetracht der hohen Schülerfahrkosten die Taxifahrten für Grundschüler zu reduzieren. Ferner sollte die Stadt untersuchen, ob zumindest eine teilweise Beförderung mittels ÖPNV möglich ist. Alternative Kostenübernahmen sollten in Betracht gezogen werden. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 20.06.2018 die Empfehlung zur Beratung an den Fachausschuss verwiesen. Die Notwendigkeit von Taxifahrten beschränkt sich ausschließlich auf die Schülerinnen und Schüler, die nicht mit dem ÖPNV befördert werden können. Darüber hinaus kann es Einzelfälle geben, die aufgrund besonderer Umstände nicht den ÖPNV nutzen können.

 

Möglicherweise gut gemeinte, jedoch sinnfreie Hinweise, da die Verwaltung bereits regelmäßig in Absprache mit den zuständigen Schulen prüft, ob Taxifahrten reduziert werden können. Zudem werden auch alternative Kostenübernahmen geprüft und in Anspruch genommen, wo es möglich und zulässig ist.

 

2.) Ferner lautet eine weitere Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt, die Anzahl der vorgehaltenen Sportaußenanlagen kontinuierlich zu überprüfen und bei einem Rückgang der Belegungsquote entsprechend zu reduzieren. Die Stadt Blomberg überprüft auch hier seit geraumer Zeit die Notwendigkeit der vorgehaltenen Sportplätze. Mit der Veräußerung des Geländes der Sportplatzes Herrentrup und der geplanten Übertragung des Sportplatzes Großenmarpe auf die örtlichen Vereine hat die Stadt bereits die Empfehlung der GPA umgesetzt. Die Stadt wird die Belegungsquote der übrigen Sportplätze regelmäßig prüfen, aktuell ist jedoch keine Handlungsnotwendigkeit zu erkennen.

 

3.) Die Gemeindeprüfungsanstalt empfiehlt auch, dass die Stadt Blomberg im Rahmen der Schulentwicklungsplanung die Versorgung der Schulen mit Turn- und Sporthallen kontinuierlich im Blick behalten sollte. Durch die zukünftig sinkenden Klassen- und Kurszahlen werden die Überhänge bei den schulisch genutzten Sporthallen ansteigen. Im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen sollte die Stadt hierbei primär darauf hinwirken, die vorhandenen Kapazitäten maximal auszulasten. Schulisch nicht genutzte Sporthallen sollten an die Vereine übergeben oder verkauft werden.

 

Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung werden die für den Schulbetrieb aufgrund der bestehenden Unterrichts- und Lehrpläne erforderlichen Übungseinheiten bereits ermittelt und den zur Verfügung stehenden Flächen in den Turn- und Sporthallen gegenübergestellt. Die Turn- und Sporthallen an der Grundschule am Weinberg und im Schulzentrum Blomberg sind dabei maximal ausgelastet. Die Turnhalle Paradies wird zusätzlich zeitweise von der Grundschule am Weinberg genutzt. Die Grundschulen in Großenmarpe und Reelkirchen benötigen die jeweilige Turnhalle für schulische Zwecke, allerdings sind diese durch schulische Nutzung nicht maximal ausgelastet.

 

Immer schön, wenn die Gemeindeprüfungsanstalt Dinge feststellt, selbstverständlich gegen Gebühr, die der Verwaltung nicht nur bekannt sind, sondern die bereits klar erkennbar praktiziert werden.