Mit Datum vom 19.03.2019 hat die FBvB-Fraktion einen Antrag zum Thema „Veröffentlichung Denkmal- und Kulturgutliste“ gestellt. Im Kern ging es um den Wunsch die Denkmal- und Kulturgutliste auf der Internetseite der Stadt Blomberg zu veröffentlichen, den vollständigen Antrag finden unsere Leser HIER.
Seitens der Verwaltung ergingen dazu nachfolgende Informationen: Jede Bauberatung umfasst neben einer Vielzahl von bau- und planungsrechtlichen Belangen auch Informationen zur Gestaltung und zum möglichen Denkmalschutz. Zu letzterem wiederum wird auf die vom Westfälischen Amt für Denkmalpflege erstellte Kulturgutliste zurückgegriffen. Diese interne Liste ist zwar behördenverbindlich, hat aber für Eigentümer keine unmittelbare formelle Rechtswirkung hinsichtlich des Denkmalschutzes und damit keine Außenwirkung. Einsicht und Information dazu ist indes in jedem Fall durch die Verwaltung sichergestellt. Bisher wird in der Praxis immer dann eine vertiefende Betrachtung vorgenommen, wenn konkrete Bau- oder Umbauwünsche mit der Verwaltung besprochen werden. Dies ist deshalb sinnvoll und auch notwendig, weil nicht für alle Gebäude auf der Kulturgutliste zeitnah und vorsorglich die Prüfung der Denkmaleigenschaft abgearbeitet werden kann.
Grundsätzlich wird jedem potenziellen Käufer von Immobilien empfohlen, sich vorher zu allen baurechtlichen Belangen (Bauordnung, Planungsrecht/Baugesetzbuch, Gestaltungssatzung, Erhaltungssatzung, Nachbarrechtsgesetz) bei der Verwaltung zu informieren – dies gilt umso mehr, wenn Umnutzungs- oder Umbaumaßnahmen vorgenommen werden sollen. Eine generelle Veröffentlichung nur der Kulturgutliste ohne konkrete Beratung erscheint aus Verwaltungssicht nicht sinnvoll. Einerseits ist zu beachten, dass sich ein großer Teil der Objekte in der Kulturgutliste nach Überprüfung als gar nicht denkmalwürdig herausstellt. Damit würden möglicherweise ansonsten problemlose Grundstücksvorgänge behindert. Andererseits ist die Liste nicht abschließend, so dass eine Denkmalwürdigkeit gegeben sein kann, ohne bisher erfasst zu sein. Generell sollten also alle Eigentümer unabhängig von bisherigen Untersuchungen baurechtlich beraten werden. Eine frühzeitigere Information von Interessenten bzw. Erwerbern derartiger Immobilien ist grundsätzlich für alle Beteiligten wünschenswert, aufgrund der diversen Sachzwänge jedoch im Vorfeld kaum leistbar. In einigen Kommunen wird nach Abschluss des Kaufvertrages mitgeteilt, dass die Käufer ein potenzielles Denkmal erworben haben. In den meisten Städten und Gemeinden erfolgen diese Informationen im Rahmen der sowieso vorzunehmenden Bauberatung.
Nachdem dies in der Sitzung nochmals erklärt wurde zog die Fraktion der Freien Bürger von Blomberg den Antrag zurück. Blomberger BürgerInnen sollten den Ausführungen der Stadt Aufmerksamkeit schenken und folglich das Servive-Angebot des Bauamts nutzen. Günther Borchard (SPD) erklärte abschließend: „Die konkreten Fragen im Einzelgespräch mit dem Amt werden den Bauinteressenten weiterbringen und daher kann man Interessenten nur ermutigen zum Bauamt zu gehen – und dass noch vor der Unterschrift (unter einem Kaufvertrag).