In den letzten Tagen haben Betrüger wieder mehrfach versucht, insbesondere ältere Lipperinnen und Lipper, um ihre wohlverdienten Ersparnisse zu bringen. Die Täter rufen dabei an und geben sich als Polizisten oder als Familienangehörige („Enkeltrick“) aus. In einigen Fällen wurde auch ein Geldgewinn in Aussicht gestellt. Zweimal waren die Täter leider erfolgreich. Durch ihre perfide Masche machten sie Beute von mehr als 40.000 Euro. In den beiden Fällen brachten sie jeweils ältere Menschen dazu, einen Bargeldbetrag an der Haustür oder auf der Straße an fremde Personen zu übergeben.

 

Seien Sie bitte misstrauisch, wenn angebliche Polizisten Sie am Telefon nach Ihren Vermögensverhältnissen befragen oder von ihnen verlangen Geldbeträge „in Sicherheit“ zu bringen. Die echte Polizei macht so etwas niemals!

 

Versichern Sie sich lieber einmal mehr, ob Sie tatsächlich mit einem echten Angehörigen telefoniert haben. Insbesondere dann, wenn Sie gebeten werden Bargeld von der Bank zu holen oder aus dem häuslichen Vermögen zu übergeben! Rufen Sie im Zweifel eine Ihnen bekannte Vertrauensperson an und erfragen Sie den Sachverhalt. Das können Bankangestellte, Familienmitglieder, Freunde oder auch die Polizei unter der 110 sein! Grundsätzlich sollten Sie sofort auflegen, wenn ein Telefongespräch einen derartigen Verlauf nimmt. Wir raten gerade älteren Mitmenschen zur generellen Nutzung eines Anrufbeantworters. Die Täter sind auf den direkten Kontakt mit ihren Opfern angewiesen. Nur so können sie ihre „Lügen“ glaubhaft verbreiten und ihre Opfer manipulieren. Schaltet sich aber bei jedem Anruf der Anrufbeantworter ein, so nimmt man den Betrügern diese Möglichkeit. Bekommt der Täter keinen persönlichen Kontakt mit seinem Opfer dürfte er wieder auflegen. Zugleich haben, insbesondere ältere Menschen, die Chance, sich stressfrei und in aller Ruhe anzuhören, wer am Telefon ist und was der- oder diejenige möchte. Ist es jemand Bekanntes oder ein Familienmitglied, kann man den Anruf sofort und ohne technische Probleme entgegennehmen. Bei allen anderen Personen hat man die Möglichkeit zunächst einmal zu überlegen, ob das Ansinnen rechtschaffend ist. Der bereits erwähnte Anruf bei der Polizei unter der 110 oder bei Familienmitgliedern räumt letzte Zweifel aus.