Regelmäßig hält die Verwaltung der Stadt Blomberg die Bürgerinnen und Bürger auf der städtischen Internetseite auf dem Laufenden. Neue Dokumente liegen wie folgt vor:
- Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)
- Allgemeinverfügung der Stadt Blomberg zum Betretungsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des § 33 Nummern 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 vom 23.03.2020
- Allgemeinverfügung der Stadt Blomberg zur kontaktreduzierten Umsetzung von arbeitspolitischen Fördermaßnahmen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) für Maßnahmen zur Bekämpfung von übertragbaren
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Bleiben Sie gesund!