Seitens der Redaktion können wir uns bei der aktuellen Aufklärungsarbeit, die von vielen Stellen geleistet wird zwar keinen einzigen Grund vorstellen, warum sich Menschen nicht an das verhängte Kontaktverbot halten sollten, aber tatsächlich gibt es eben auch diese Menschen. Somit sollten wohl auch die von der Landesregierung heute veröffentlichten Strafen kommuniziert werden:

 

Zur Umsetzung des Kontaktverbots hat die Landesregierung einen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht. Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Damit sollen Infektionen vermieden und die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt werden. Ministerpräsident Armin Laschet: „Die Lage ist ernst. Es geht um Leben und Tod. Das strenge Kontaktverbot wird sicher helfen, das Ansteckungsrisiko schnell zu reduzieren. Die allermeisten Menschen halten sich zum Glück an die Regeln und zeigen sich solidarisch. Wir müssen nicht die Vernünftigen überwachen, sondern die Unvernünftigen bestrafen. Und zwar konsequent und hart. Die Signale müssen ankommen. Null Toleranz gilt auch gegenüber Rechtsbrechern im Kampf gegen das Corona-Virus.“

 

Der Katalog enthält eine Übersicht, welche Verstöße als Straftaten und welche als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden sind. Strafbar machen sich demnach beispielsweise Rückkehrer aus Risikogebieten, die vorsätzlich oder fahrlässig gegen Betretungsverbote, etwa in Altenheimen, verstoßen. Als Straftat gelten ebenso Ansammlungen in der Öffentlichkeit, bei denen mehr als zehn Personen zusammenkommen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Verbot verstößt, öffentliche Veranstaltungen oder Versammlungen durchzuführen, macht sich ebenfalls strafbar. Ebenso aufgeführt sind Ordnungswidrigkeiten und die dazugehörigen Bußgelder.

 

  • Sofern es für eine öffentliche Ansammlung von mehr als zwei Personen keine Ausnahmegenehmigung gibt, so wird ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro je Beteiligtem erhoben.
  • Bei öffentlichen Ansammlungen von mehr als 10 Personen handelt es sich bereits um eine Straftat die mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet werden kann.
  • Auch beliebte Freizeitbeschäftigungen wie Grillen oder Picknicken weren mit einer Geldstrafe von 250 Euro je beteiligter Person belegt.

 

Weitere Sanktionen wie folgt:
5.000 Euro für den Betrieb von Bars, Clubs oder Diskotheken
4.000 Euro für den Betrieb von Restaurants, Cafes und Kneipen
5.000 Euro für den Betrieb von Spielhallen, Fitness oder Sonnenstudios
2.000 Euro für den Betrieb von Friseursalons oder Kosmetikstudios
1.000 Euro bei Nichteinhaltung der Hygienevorschriften
200 Euro für unerlaubte Besuche in Krankenhäusern oder Pfelgeeinrichtungen

 

Innenminister Herbert Reul: „Das sind harte Strafen. Aber wer nicht hören will, muss eben zahlen oder wird aus dem Verkehr gezogen. Es geht hier schließlich nicht um eine Kleinigkeit, sondern um die Gesundheit und das Leben von Millionen Menschen. Die Ordnungsämter und die Polizei werden die Maßnahmen mit Augenmaß, aber mit aller notwendigen Härte durchsetzen.“

 

Also liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger – haltet euch an die Regeln und bleibt auch weiterhin daheim.