Die Stadt Blomberg setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von Angeboten gemäß § 9 SchulG (Schulgesetz NRW) in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) für den Monat Mai 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.

 

In der Begründung heißt es dazu wie folgt: Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 13. März 2020 eine aufsichtliche Weisung über ein Betretungsverbot in sämtlichen Kindertageseinrichtungen (i.S.v. § 33 Nr. 1 und 2 IfSG) erlassen. Es hat ferner mit gleichem Datum eine aufsichtliche Weisung zur Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen (i.S.v. § 33 Nr. 3 IfSG) im Land Nordrhein-Westfalen erlassen. Durch Verordnung zum Schutz von Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur vom 2. April 2020 (GV. NRW. S. 212), neugefasst durch Artikel 2 der Verordnung vom 16. April 2020 (GV. NRW. S. 222a), diese bereinigt durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. April 2020 (GV. NRW. S. 304) und zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 24. April 2020 (GV. NRW. S. 308) wurde das Betretungsverbot für Kindertagesbetreuungsangebote und die Schließung schulischer Gemeinschaftseinrichtungen verlängert, durch Ausnahmeregelungen erweitert und auf eine neue rechtliche Grundlage gesetzt.

 

Daher soll auf die Erhebung der entsprechenden Elternbeiträge von allen Beitragspflichtigen für den Monat Mai 2020 verzichtet werden. Das soll auch für Eltern gelten, für die oder für deren Kinder eine Ausnahmeregelung nach der Coronabetreuungsverordnung gilt und deren Kinder einen entsprechenden Betreuungsanspruch wahrnehmen. In der aktuellen Situation benötigen betroffene Eltern indes kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Um unverzüglich Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern zu schaffen, wäre eine Satzungsänderung zu zeitaufwändig. Daher ist durch einen Ratsbeschluss die Rechtsgrundlage für die Aussetzung der Elternbeitragspflicht für den Monat Mai 2020 zu schaffen. Die Stadt Blomberg verzichtet sowohl bei der vorläufigen Festsetzung wie auch später im Rahmen der Überprüfung auf den vollen Monatsbeitrag für den Mai 2020. Wenn man die Sollstellung für den Mai 2020 zugrunde legt, so ist mit einem vorläufigen Minderertrag in Höhe von rd. 13.810,00 € zur rechnen, der sich auf die einzelnen Betreuungsangebote wie folgt aufteilt:

 

OGS Weinberg ca. 3.825,00 €
8-1 Weinberg ca. 3.395,00 €
OGS Reelkirchen ca. 2.795,00 €
8-1 / 13Plus Gr.Marpe ca. 3.795,00 €

 

Die Landesregierung hat vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber angekündigt, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für Mai 2020 einhergehenden tatsächlichen Ertrags- und Einzahlungsausfall auf kommunaler Ebene zu 50 % zu übernehmen. Das Votum für diesen Beschlussvorschlag fiel einstimmig.