Am Montag hatte es eine formale Anfrage der Blomberger Grünen an den Beigeordneten Christoph Dolle und Bürgermeister Klaus Geise gegeben, diese finden unsere Leser zur Erinnerung hier. Mit heutiger Mail hat unserer Redaktion eine E-Mail mit einer entsprechenden Antwort auf diese Anfrage erhalten:

 

„Sehr geehrter Herr Broeker,

 

gerne nehme ich zu Ihrer o.g. Anfrage Stellung.

 

Der Schulträger ist in dem Prozess des Aufnahmeverfahrens einschließlich der schulärztlichen Untersuchung zur Einschulung nicht eingebunden. Die Schulen teilen dem Schulträger zur Information lediglich die Termine für die Untersuchungen mit. Formell verlässliche Aussagen zu den Auswirkungen an den Blomberger Grundschulen kann deshalb nur das Gesundheitsamt des Kreises Lippe treffen. Ich darf Sie deshalb bitten, sich direkt dorthin zu wenden.

 

Zu Ihrer weiteren umfänglichen Information: Das geltende Schulgesetz NRW trifft in § 54 Regelungen zur Schulgesundheit. In Abs. 1 S. 2 heißt es: „Die Aufgaben der Schulgesundheitspflege nehmen die unteren Gesundheitsbehörden in Zusammenarbeit mit der Schule und den Eltern wahr.“ Eine weitere Rechtsquelle findet sich in der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule –AO-GS) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VVzAO-GS). Dort heißt es in den Ziff. 1.41 und 1.4.2 der Verwaltungsvorschriften: „Die untere Gesundheitsbehörde unterrichtet die Eltern rechtzeitig über den Termin der Untersuchung ihres Kindes. Sie bittet die Eltern, bei der Untersuchung anwesend zu sein, damit sie Fragen zum Gesundheitszustand ihres Kindes beantworten und unmittelbar von der Schulärztin oder dem Schularzt über Untersuchungsergebnisse informiert werden können. Die untere Gesundheitsbehörde leitet das schulärztliche Gutachten der Leitung der Grundschule, an der die Eltern ihr Kind angemeldet haben, zu.“

 

Unabhängig von den o.g. Zuständigkeiten will ich Ihnen ergänzend meinen aktuellen Kenntnisstand geben. Nach Rücksprache mit unseren Grundschulen wurde der Großteil der o.g. Untersuchungen noch „vor Corona“ durchgeführt. Insgesamt konnten lediglich sieben Untersuchungen aus unterschiedlichen Gründen nicht durchgeführt werden und wurden dann in der Folge wegen Corona abgesagt. Das weitere Procedere obliegt dem Gesundheitsamt (s.o.).“