Windhorst: Letzte Verantwortung liegt beim Arzt – keine Institution kann „mitentscheiden“.
In der Diskussion um eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe unterstreicht die Ärztekammer Westfalen-Lippe, dass die Mitwirkung eines Arztes bei der Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe ist, dass die Entscheidung über ärztliches Handeln mit letzter Verantwortung jedoch allein beim Arzt selbst liegt. „In dieser schwierigen Frage, die im gegenseitigen Vertrauen zwischen Patient und Arzt behandelt werden muss, entscheidet der Arzt mit seinem Gewissen. Keine andere Institution kann dabei ,mitentscheiden’“, betont Dr. med. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe.
Dieser Gedanke habe bereits 2011 in einer entsprechenden Formulierung der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Westfalen-Lippe seinen Niederschlag gefunden. Dort heißt es: „Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patientinnen oder Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie sollen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“
Studien hätten in jüngster Zeit deutlich gemacht, dass auch in der Ärzteschaft unterschiedliche Werthaltungen für kontroverse Diskussion sorgten. „Diese Untersuchungen können wertvolle Hinweise auf das Stimmungsbild der Kolleginnen und Kollegen in der Patientenversorgung geben“, bewertet Windhorst die engagierte Diskussion. „Hier spiegelt sich in der Ärzteschaft unsere pluralistische Gesellschaft wider.“
Pressemeldung Ärztekammer Westfalen Lippe
Diskussion um Sterbehilfe-Regelung
Januar 8, 2015