Mit Schreiben vom 15.01.2015 regen die Eheleute Margarete und Siegfried Reuter den Rückbau der Querungshilfe an der Holstenhöfener Straße an, mindestens jedoch die Entfernung des zu passierenden unteren Teils. In der Begründung heißt es sinngemäß: „Wir wohnen seit 47 Jahren an dieser Straße und in dieser Zeit ist uns kein einziger Unfall bekannt. Zudem gibt es keine Erhebungen über die Häufigkeit der Querung durch Personen.“ Das Ehepaar stellt hier die deutliche Frage, wie der Kreis Lippe eine solche Maßnahme überhaupt habe genehmigen können.
Das Überfahren der Poller, auch im Schrittempo, hat jedesmal einen Schlag im Rücken zurfolge der bei Menschen mit Bandscheibenvorfällen zu Schmerzen führt. Auch für die Fahrzeuge stellt das Überfahren eine Mehrbelastung dar. Aus Sicht der Reuters reicht das bereits eingeführte Tempolimit „30“ vollkomen aus, wenn die Einhaltung auch mal kontrolliert würde. Der Antrag wird von neun weiteren AnliegerInnen getragen, vom Hauptausschuss zur weiteren Beratung jedoch zunächst in den Fachasschuss für Bauen und Umwelt verwiesen.
Hans-Ulrich Arnecke (Grüne) hinterfragte in der Sitzung, ob sich der Fachausschuss überhaupt schon mal damit beschäftigt hatte und bekam von Bürgermeister Geise die Antwort: „Nein, das hat er nicht. Auf Anregung des Ortsvorstehers leitete die Verwaltung direkt an den Kreis Lippe weiter. Der Kreis hat alles Weitere geregelt, des Ausschuss sich somit nicht aktiv damit befasst.
Unsinnige Querungshilfe?
Januar 30, 2015