Stadtkämmerer Rolf Stodieck teilte in der letzten Ratssitzung am vergangenen Donnerstag mit, dass im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2015 erstmalig auch die Abrechnungsbeträge aus dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen berücksichtigt worden sind. Diese Berücksichtigung ist zwar grundsätzlich in Ordnung, aber nur bei den Kommunen, die auch in den Vorjahren Schlüsselzuweisungen erhalten haben. Mit der Anrechnung für 2015 sollen zu viel gezahlte Schlüsselzuweisungen aus Vorjahren verrechnet werden.
Die niedrigeren Schlüsselzuweisungen für Blomberg in 2015 gleichen allerdings keine zu hohen Schlüsselzuweisungen aus Vorjahren aus, da die Stadt in dem festgelegten Zeitraum gar keine Schlüsselzuweisungen erhalten hat. Die Anrechnung vermindert die Schlüsselzuweisungen der Stadt Blomberg für das Jahr 2015 um ca. 1,5 Millionen Euro.
Die Stadt Münster, die ebenfalls im Jahr 2015 nach dieser Berechnungsmethode verminderte Schlüsselzuweisungen erhält, beabsichtigt, gegen das GFG 2015 Verfassungsbeschwerde einzulegen und fragt an, ob sich die Stadt Blomberg daran beteiligen möchte. Wegen der infrage stehenden Höhe der verminderten Schlüsselzuweisungen von 1,5 Millionen Euro empfiehlt die Verwaltung, sich dieser Klage anzuschließen.
Hier steckt ein Fehler im System, weil die abundanten Kommunen, zu denen Blomberg in dem Zeitraum gehörte, nun nicht korrekt behandelt werden. Der Rat gab seine Zustimmung, sich an einer Klage zu beteiligen. Bürgermeister Klaus Geise sprach davon an dieser Stelle, durch die Klage deutlich Flagge im Interesse der Stadt Blomberg zu zeigen.
Stadt beteiligt sich an Klage
Februar 8, 2015