Im Rahmen der letzten Sitzung des Jahres brachte Kämmerer Winfried Kipke gestern den Haushaltsplan 2023 in den Rat der Stadt Blomberg ein. Seine Rede dazu wie folgt:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich stelle Ihnen heute Abend den Entwurf des Haushaltsplanes 2023 vor. Sie haben den Entwurf mit der Ratspost am 08. Dezember 2022 erhalten. Die nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vorgesehene Einbringung erfolgt somit in der heutigen Ratssitzung (§ 80 Abs. 2 GO NRW).
Die Haushaltsplanung 2023 ist geprägt durch folgende Faktoren:
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3. Jahr der COVID-19-Pandemie
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seit dem 24.02.2022 Ukraine-Krieg verbunden mit Materialknappheit, Preisex-plosion bei den Energiekosten, Unterbrechung von Lieferketten usw.
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deutlich steigende Zinsen
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Inflationsrate liegt bei ca. 10 %
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Sorge um Rezession
Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023 konnte im Ertrag und Aufwand nicht ausgeglichen werden. Der Ergebnisplan weist insgesamt Aufwendungen in Höhe von 52.850.103 Euro und Erträge in Höhe von 50.124.153 Euro aus. Im Saldo ergibt sich somit ein negatives Ergebnis, also ein Fehlbetrag, in Höhe von 2.725.950 Euro. „Gedeckt“ oder ausgeglichen wird dieses negative Ergebnis durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage. Der vorläufige Jahresabschluss 2021 stellt sich durchaus positiv dar und weist einen Überschuss in Höhe von rd. 8,0 Mio. € aus. Dieser wird in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zugeführt. Die Ausgleichsrücklage weist zum Ende des Haushaltsjahres 2021 einen Bestand von rd. 17,7 Mio. € aus. Für das Jahr 2022 wird erneut ein Überschuss erwartet. Dieser ergibt sich im Wesentlichen aus Mehrerträgen aus der Gewerbesteuer aufgrund von Nachzahlungen. Auch dieser Überschuss wird im Rahmen des Jahresabschlusses für das Jahr 2022 der Ausgleichsrücklage zugeführt. Nach § 75 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen im Ergebnisplan erreicht oder übersteigt. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich als er-füllt, wenn der Fehlbedarf durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Diese Voraussetzung trifft für den Haushaltsplan 2023 zu.
Der Anteil aus Steuereinnahmen (Grund- und Gewerbesteuer) und ähnlichen Erträgen (Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer) liegt bei rd. 74 % der Gesamterträge. Allein der Anteil der Gewerbesteuer an den Gesamterträgen liegt im Jahr 2023 bei knapp 44 %.
Auf die grundsätzlich vorhandenen Risiken der jährlichen Gewerbesteuerschwankungen ist bereits in den Vorjahren hingewiesen worden. Als direkte Auswirkung hieraus ergibt sich ein nicht unerhebliches Problem auch in der Finanzplanung (also bei der Liquidität). Die Gewerbesteuer ist und bleibt aber der zentrale Ansatz im Haushalt der Stadt Blomberg. Nach den negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie im Jahr 2020 mit einem Einbruch des Gewerbesteueraufkommens konnte in der zweiten Jahreshälfte 2021 eine erfreuliche und überaus positive Entwicklung verzeichnet wer-den. Daraus ergab sich für das Jahr 2022 ein Planansatz von 17,5 Mio. Euro. Die weiterhin sehr positive Entwicklung im laufenden Jahr 2022 führt dazu, dass im Haushaltsplan 2023 der Ansatz „Gewerbesteuer“ mit 22.000.000 Euro kalkuliert wird. Ich zeige Ihnen hierzu die folgende Folie.
Hieraus sind die Schwankungen der vergangenen Jahre gut nachzuvollziehen. Die seit dem Jahr 2017 geltenden Hebesätze für die Realsteuern, also Grund- und Gewerbesteuer, werden deshalb auch im Jahr 2023 unverändert bestehen bleiben. Schlüsselzuweisungen sind aufgrund der Steuerkraft im Jahr 2023 und in den Folgejahren nach derzeitigem Stand nicht zu erwarten und somit keine Planungsgröße für unseren Haushalt.
Ein Hinweis zu den Finanzerträgen: Seit dem Jahr 2016 erhält die Stadt aus der Eigenkapitalverzinsung der Abwasserwerke jährlich rd. 500.000 Euro als Abschlagszahlung. Aufgrund der geänderten Rechtsprechung des OVG NRW vom 17.05.2022 und der damit einhergehenden Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW ist der kalkulatorische Zinssatz anzupassen. Für das Jahr 2022 soll der einheitliche Zinssatz von 3,54 % (statt 5,242 %) gelten und für das Jahr 2023 3,247 %. Das bedeutet, dass die Abführung der Abwasserwerke an die Stadt entsprechend geringer ausfällt. Für das Jahr 2023 und Folgejahre ist der Betrag von 300.000 Euro veranschlagt.
Auf dem Schaubild der Erträge sehen Sie bei den außerordentlichen Erträgen einen Wert von 1.435.800,00 Euro. Hierbei handelt es sich um die Feststellung der coronabedingten Schäden und der aus dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen.
Nach der Entwurfsfassung des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID‐19‐Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein‐Westfalen (NKF‐COVID‐19‐Ukraine‐Isolierungsgesetz) ist bei der Aufstellung der Haushaltssatzung bis einschließlich des Haushaltsjahres 2023 die Summe der auf das Haushaltsjahr infolge der COVID‐19‐Pandemie entfallenden Haushaltsbelastung durch Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen zu prognostizieren. Hierzu ist eine Gegenüberstellung des im Rahmen der Auf-stellung der Haushaltssatzung erstellten Ergebnisplans mit einer Nebenrechnung für das jeweilige Haushaltsjahr vorzunehmen. Ebenfalls ist bei der Aufstellung der Haushaltssatzung 2023 und der mittelfristigen Finanzplanung für das jeweilige Haushaltsjahr die Summe der infolge des Krieges gegen die Ukraine auf das Haushaltsjahr entfallenden Haushaltsbelastungen durch Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen zu prognostizieren. Für die Prognose ist eine Gegenüberstellung des im Rahmen der Aufstellung der Haushaltssatzung erstellten Ergebnisplans mit einer Nebenrechnung für das jeweilige Haushaltsjahr vorzunehmen.
Für das Haushaltsjahr 2023 wird der Betrag in Höhe von 480.000,00 Euro aus der COVID-19-Pandemie isoliert. Hinzu kommt ein Betrag in Höhe von 955.000,00 Euro aus den aus dem Ukraine-Krieg resultierenden Belastungen. Hierbei geht es in erster Linie um Mehraufwendungen für Energie-, Treibstoff- und Unterkunftskosten. Im Vorbericht zum Haushaltsplan finden Sie dazu eine detaillierte Aufstellung.
Ich komme nun zu den Aufwendungen und zeige Ihnen dazu nachstehendes Schaubild, aus dem die unterschiedlichen Aufwandsarten zu ersehen sind.
Neben den Transferaufwendungen, die ca. 48 % der Gesamtaufwendungen ausmachen, sind die großen Kostenblöcke wie „Personalaufwendungen“ sowie „Aufwand für Sach- und Dienstleistungen“ und die „Kostenmiete“ zu erwähnen.
Die Personalaufwendungen werden im Planansatz für 2023 gegenüber 2022 um rd. 2,8 Mio. Euro auf 9.743.363 Euro erhöht. Hinzuzurechnen sind die Versorgungsaufwendungen in Höhe von 632.800 Euro. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen verursachen einen Anteil von ca. 19,6 % der gesamten Aufwendungen. Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr ist wie folgt zu begründen: Mit Wirkung vom 01.08.2022 wurde die Familiengesellschaft Blombergs (FiB’s) aufgelöst und finanztechnisch und organisatorisch in den Haushalt der Stadt Blomberg über-führt. Das Personal wechselte dementsprechend zur Stadt. Für den Zeitraum vom 01.08.2022 bis zum 31.12.2022 wurden deshalb die anteiligen Personalaufwendungen im Haushalt 2022 veranschlagt. Ab dem Planjahr 2023 sind die Personalaufwendungen der ehem. FiB’s in voller Höhe im städt. Haushalt veranschlagt. Für die Folgejahre sind die üblichen Tarifsteigerungen berücksichtigt. Weiterhin sind zusätzliche Stellen zu finanzieren. Stichwort Kostenmiete
Da mit der Übertragung des Gebäudebestandes an die BIG über einen Teil der laufenden Ausgaben nicht mehr im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beraten wird, sind diese Überlegungen bei den Beratungen des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes BIG unbedingt mit zu berücksichtigen. Hier ist insbesondere der große Block der „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ zu betrachten.
Ab dem Jahr 2023 ist ein erheblicher Anstieg der Kostenmiete zu verzeichnen. Das hängt einerseits mit stetig zunehmendem Unterhaltungsaufwand der städt. Gebäude zusammen. Im Jahr 2023 wird uns allerdings in besonderem Maße der überaus kräftige Anstieg der Energiekosten treffen, die sich nahezu verdoppelt haben. Für das Jahr 2023 und die Folgejahre wird mit einer Kostenmiete in Höhe von 5.373.582 Euro kalkuliert. Der Haushaltsansatz liegt damit um knapp 1,3 Mio. Euro höher als im Jahr 2022. Die Höhe der Kostenmiete wird in Absprache mit der Betriebsleitung BIG im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplanes vereinbart. Der Anteil der Kosten-miete an den Gesamtaufwendungen beträgt rd. 10 %.
Ich habe vorhin schon kurz die Transferauswendungen erwähnt, sie bilden den größten Kostenblock mit ungefähr 48 % der Gesamtaufwendungen. Die Transferaufwendungen beinhalten neben der Weiterleitung von Zuweisungen und Zuschüssen an Dritte auch die Grundleistungen und Unterkunftskosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie die Krankenhausumlage, die Gewerbesteuerumlage und als größten Posten die Kreisumlagen, also Allgemeine Kreisumlage und Jugendamtsumlage. Die Höhe der Kreisumlagen für das Jahr 2023 ist aufgrund der vom Kreis Lippe mit-geteilten vorläufigen Zahlen in den Haushaltsplanentwurf eingeflossen. Diese Zahlen sind vorab im Arbeitskreis „Kreisumlage“ abgestimmt worden. Die endgültige Höhe der Kreisumlage 2023 liegt somit zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes noch nicht vor. Sofern hier Veränderungen eintreten sollten, wird das nicht ohne Auswirkungen auf die Haushaltsansätze der Stadt Blomberg für das Jahr 2023 bleiben.
Für das Jahr 2023 sind für die Allgemeine Kreisumlage und Jugendamtsumlage ins-gesamt 19,3 Mio. Euro veranschlagt (gegenüber 16,6 Mio. Euro im Jahr 2022). Die Erhöhung resultiert einerseits aus der erhöhten Steuerkraft der Stadt und andererseits aus der Erhöhung der Kreisumlage insgesamt.
In der geplanten Erhöhung der Kreisumlagen in den Folgejahren ist auch die positiv prognostizierte Gewerbesteuerentwicklung berücksichtigt. Die sich durch die erhöhten Gewerbesteuereinnahmen ergebenden höhere Steuerkraft wirkt sich zeitverzögert auf die Höhe Kreisumlagen aus. Es ist davon auszugehen, dass uns die Kreisumlagen in Zukunft noch stärker belasten werden.
Bei den Sozialausgaben ist für den gesamten Finanzplanungszeitraum weiterhin mit einem Anstieg zu rechnen – unabhängig vom Flüchtlingszuzug und der Konjunktur. Dies betrifft z. B. die Kosten für die Hilfen zur Erziehung, die Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung oder die Hilfe zur Pflege. Diese Kosten werden zwar über den Kreishaushalt abgerechnet, über die Kreis- bzw. Jugendamtsumlage wiederum den Städten in Rechnung gestellt. Dies führt dazu, dass die Kommunen auch über die nächsten Jahre hinaus eine deutliche Unterstützung durch Bund und Land benötigen werden. An das Konnexitätsprinzip darf ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich erinnern.
Der Aufwand für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen ist haushaltstechnisch schwer zu kalkulieren. Es muss künftig wieder mit mehr Zuweisungen von Asylsuchenden durch die Bezirksregierung, insbesondere aber von Schutzsuchen-den aus der Ukraine gerechnet werden. Einige von der Stadt Blomberg angemietete und vorgehaltene Unterbringungseinrichtungen konnten nach Ablauf der Vertragslaufzeit an die Eigentümer zurückgegeben werden. Gleichwohl bedarf es gewisser Reserve-Kapazitäten für nicht kalkulierbare Zuweisungen. Im Rahmen der Pandemie-Bewältigung und des Ukraine-Krieges sind deshalb einzelne Mietverträge zur Schaffung von Ausweich-Quartieren kurzzeitig verlängert worden.
Im Entwurf der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag der Kassenkredite von 25.000.000 € beibehalten worden. Die derzeitige positive finanzielle Entwicklung, die auf den geschilderten Steuernachzahlungen beruht, wird voraussichtlich nicht dazu führen, dass dieser Rahmen auch ausgeschöpft wird. Weitere Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung sind im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung nach derzeitigen Erkenntnissen frühestens ab dem Jahr 2025 erforderlich. Dabei ist das für das Jahr 2022 zu erwartenden positive Jahresergebnis noch nicht berücksichtigt.
Meine Damen und Herren, für die Finanzierung von Investitionstätigkeiten im Jahr 2023 sind Kreditaufnahmen in Höhe von 1.300.000 Euro veranschlagt worden. Im Übrigen werden die vorgesehenen Investitionen durch die vom Land gewährte Investitionspauschale und die maßnahmenbezogenen Projektförderungen finanziert. Inwieweit diese Darlehnsaufnahme tatsächlich erforderlich wird, wird sich im Laufe des Jahres zeigen. In 2023 sind investive Auszahlungen von insgesamt 4,3 Mio. Euro vorgesehen.
Sie sehen hier eine Übersicht der größeren Investitionen im Bereich Infrastruktur (Stadtentwicklung und Integriertes Entwicklungskonzept für die Ortsteile, Straßenbaumaßnahmen und Straßenbeleuchtung) sowie im Bereich der Beschaffung von Fahrzeugen und Maschinen für den Baubetriebshof und die Feuerwehr. Im Bereich der Feuerwehr sind im Wirtschaftsplan BIG Mittel für den Neubau von zwei Gerätehäusern in Donop und Eschenbruch vorgesehen. In den Schulen werden neben den erforderlichen Baumaßnahmen, die ebenfalls im Wirtschaftsplan BIG abgebildet sind, Gelder für die ergänzende Ausstattung im Rahmen der Digitalisierung bereitgestellt. Außerdem ist die Ausstattung in Fachräumen des Fachklassentraktes zu erneuern.
Der Stadt Blomberg stehen zur eigenen Verwendung die Feuerschutzpauschale mit rd. 63.000 Euro und die Investitionspauschale in Höhe von ca. 1,6 Mio. Euro zur Verfügung.
Zusammenfassung/Fazit:
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Die Ausgleichsrücklage wird mit dem zu erwartenden positiven Jahresabschluss 2022 erneut aufgestockt werden können.
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Der Bestand der Ausgleichrücklage wird voraussichtlich bis zum Ende der mittelfristigen Finanzplanung dazu führen, dass ein Haushaltssicherungskonzept nicht aufgestellt werden muss, gleichwohl muss das Ziel sein, das strukturelle Defizit zu reduzieren.
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Im Haushalt 2023 sind wichtige und notwendige Investitionen abgebildet.
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Auf eine Steuererhöhung wird verzichtet.
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Der Haushalt 2023 ist der Aufsichtsbehörde lediglich anzuzeigen. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich.
Sofern seitens der Politik noch Fragen oder zusätzlicher Erläuterungsbedarf zum Haushaltsplan 2023 bestehen sollten, stehe ich für weitere Ausführungen gern zur Verfügung. Für die Beratung in den Fraktionen werden separate Termine vereinbart. Für den 10. Januar 2023 ist eine öffentliche Informationsveranstaltung für alle Interessierten vorgesehen. Zusätzliche Exemplare des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2023 für die Beratungen in den Fraktionen stehen zur Verfügung.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Übergangsregelung zur Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz um weitere zwei Jahre verlängert wird, also bis zum 31.12.2024. Ursprünglich endet die Übergangsregelung zum 31.12.2022.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“
Vielen Dank an Winfried Kipke für die zur Verfügung gestellte Rede inkl. der Grafiken und Tabellen.