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In der gestrigen Ausschusssitzung des Betriebsausschusses der Abwasserwerke (AWB) hatten die Mitglieder über einen von den Freien Bürger von Blomberg (FBvB) eingereichten Antrag zu entscheiden. Der Antrag wie folgt: Antrag der FBvB. den Beschluss der AWB (14. Sitzung vorn 07.06.2017! TOP 2) „Aufhebung oder Außerkraftsetzung der „Satzung über die Fortführung von Fristsetzungen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen s 53 Abs. 1. e LWG NRW in der Stadt Blomberg“ für den Einzugsbereich der Kläranlage lstrup“ den Beschlusse zu beanstanden/ aufzuheben und im Hauptausschuss und Rat erneut zu beraten.
 
In der Begründung der Fraktion heißt es:
 

  • Für Beschlüsse zur Aufhebung oder Außerkraftsetzung der o. g. Satzung ist der Rat der Stadt Blomberg zuständig.
  • Herrn Reinhold Malzahns Schreiben vom 01.06.2016 an den Rat und die Abwasserwerke ist inhaltlich als Anregung nach 9 24 GO zu beurteilen. Daher ist ihm in den Sitzungen Rederecht zu erteilen.
  • Die Hauptsatzung der Stadt Blomberg nennt hier als Adressaten den Hauptausschuss, der für derartige Anregungen und Beschwerden zuständig ist.
  • Die Sachdarstellung vor der Beschlussfassung ist ungenau: „Bei entsprechenden Untersuchungen wurde im Einzugsbereich der Kläranlage Istrup (Ortsteile Brüntrup, Cappel, Höntrup, lstrup, Mossenberg und Wöhren) ein deutlich zu hoher Fremdwasseranteil von über 100 % festgestellt. Wellentrup fehlt. Protokolle der Messungen mit Angabe von Ort, Zeit, gemessene Werte usw. fehlten ebenfalls.
  • Weitere Aspekte und Fragen werden wir in den zukünftigen Beratungen der zuständigen Gremien nachreichen l erläutern.
  • Wir weisen an dieser Stelle schon einmal darauf hin, dass im Koalitionsvertrag von CDU und FDP eine Abschaffung der derzeitigen rechtlichen Vorgaben der von Herrn Malzahn beanstandeten Satzung und entsprechende Gesetzesänderungen vorgesehen sind.

In der Einladung zur Sitzung schreibt die Verwaltung dazu: Herr Reinhold Malzahn, Eigentümer des Grundstückes Brüntrup, Auf dem Bake 8 in Blomberg, hatte mit Schreiben vom 27.03.2017 beantragt, die „Satzung über die Fortführung von Fristsetzungen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß § 53 Abs. 1 e Satz 2 LWG NRW in der Stadt Blomberg“ für den Einzugsbereich der Kläranlage Istrup aufzuheben. Dieser Antrag ist in der letzten Sitzung des Betriebsausschusses der AWB am 11.04.2017 ausführlich behandelt und Herrn Malzahn auch zu Beginn der Beratungen die Möglichkeit eingeräumt worden, zu seinem Antrag nochmals mündlich Stellung zu nehmen. Der Antrag auf Aufhebung der vg. Satzung wurde schließlich vom Ausschuss einstimmig abgelehnt. Mit Schreiben vom 14.07.2017 hat Herr Malzahn zu dem Sachverhalt erstmalig Beschwerde im Sinne von § 24 GO NRW erhoben. Die Beschwerde wird dem zuständigen Hauptausschuss in seiner Sitzung am 07.09.2017 vorgelegt.
Bürgermeister Klaus Geise erläuterte in Kurform einen E-Mail-Verkehr zwischen ihm und den FBvB und begründete, das eben genau dieser Ausschuss für die Beratung zuständig sei, bevor der Vorsitzende des Ausschusses Timo Möller eine Lesepause für die vorliegende Tischvorlage, bestehend aus Mailverkehr und Schreiben der Bezirksregierung, anordnete. Dann eröffnete er die Diskussion.
 
Timo Möller (SPD): Das Verhalten der FBVB gegenüber diesem Ausschuss finde ich nicht in Ordnung. Es liegen keine neuen Argumente vor, dennoch wird um Vertagung gebeten. Warum wissen wir nicht und es ist auch keiner der beantragenden Partei hier, um uns das zu erläutern. Wenn wirklich Interesse bestehen würde, wäre heute die Möglichkeit dazu gewesen. In der Zeitung war dann auch noch zu lesen „Die FBvB wollen sprechen“ – aber keiner ist heute hier anwesend. Das ist ein unangemessenes Verhalten.“ Möller sprach auch von irreführenden Hinweisen der FBVB, die sich über fehlende zuverlässige Daten beschwert hatten. Der Vorsitzende bedauerte den Umstand es den Betreffenden nicht persönlich sagen zu können, dass ein solches Verhalten nicht in Ordnung sei und erklärte: „Wir wollen nun aber sachlich diskutieren“.
Hans-Adolf Albrecht (FDP): „Gemäß Vorlage der Bezirksregierung sehe ich keine Vertagung und auch keine neue Diskussion. Was wollen wir überhaupt vertagen, auch mit der Mail kann ich nichts anfangen. Es ist hier beschlossen und der Beschluss zudem ganz deutlich bestätigt.“
 
Wolfgang Humke (CDU): „In diesem Fall fällt es mir schwer, weil ich eigentlich ein Freund guten Umgangs miteinander bin und Vertagungswünschen in der Regel entsprochen wird, einer solchen zuzustimmen, das kann ich nicht. Seit über einem dreiviertel Jahr sprechen wir hier über dieses Thema. Bestandteile der Diskussion waren u. a.: Wo ziehen wir eine Grenze, wer ist dran, wer nicht. Eines kann dieser Ausschuss für sich in Anspruch nehmen, dass wir sehr dezidiert und akribisch gearbeitet und beraten haben. Ich finde es muss jetzt auch mal gut sein – im Interesse der Bürger. Einige haben es (Dichtheitsprüfung durchgeführt) getan, einige nicht und setzten auf den Faktor Zeit. Solange es aber nicht im parlamentarischen Raum zurückgenommen wird, ist die Stadt Blomberg unter Zugzwang. Ich bitte im Interesse eines fairen Miteinanders darum, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Irgendwann muss dieses Thema auch mal vom Tisch sein und es darf nicht immer bis zum Sankt Nimmerleinstag abgewartet werden. Die Abwasserwerke sind bislang noch mit einem sehr sanften Ton mit den Bürgern bei denen eine Prüfung noch aussteht umgegangen.“
 
Hans-Ulrich Arnecke (Die Grünen): Ich stimme den Herren Albrecht und Humke voll zu. Ein Koalitionsvertrag ist auch nur eine Absichtserklärung. Dinge müssen dann noch tatsächlich verabschiedet werde. Wir haben schon einiges saniert. In Reelkirchen zum Beispiel haben überall Sanierungen stattgefunden. Was auf keinen Fall passieren darf, das können wir den Bürgern die Förderungen in Anspruch genommen haben nicht erklären, dass diese die Förderungen zurückzahlen müssen.“
 
Helmut Schröder (SPD): „Wir als SPD stimmen dem bisher Gesagten voll zu. Die angedeutete Rechtsverfehlung in den Schreiben ist mir sehr sauer aufgestoßen.“
 
Rolf Schlüter (SPD): „Eines muss ich loswerden, ich sitze Herrn Humke ja nun schon seit Jahren gegenüber, hier stimme ich ihm voll und ganz zu.“
 
Wolfgang Humke (CDU): „Das ich das noch erleben darf.“
 
Bürgermeister Klaus Geise: „Es ist bei uns guter parlamentarischer Brauch Vertagungswünschen zu entsprechen, aber auch nur dann, wenn es Sachverhalte gibt, die dazu anhalten. Eine „Messlatte“ ist vorhanden, der Maßstab aber eben hier nicht erreicht und daher kann dem Vertagungsantrag aus meiner Sicht nicht gefolgt werden. Der Bürger Mahlzahn hat nun einen Antrag nach § 24 GO NRW gestellt, diesem wird sich der zuständige Hauptausschuss widmen und wiederum an diesen Ausschuss verweisen. Somit wird auch dieses Gremium sich nochmals mit dem Thema befassen müssen um dann final eine Empfehlung an den Hauptausschuss zu senden. Nochmal: Es gibt hier aber keine neuen Sachverhalte.“
 
Ausschussvorsitzender Möller ließ dann über den Antrag auf Vertagung abstimmen, der Ausschuss votierte einstimmig dagegen.
 
Anke Scholling (Betriebsleitung Abwasserwerke) erläuterte im Folgenden die Eckpunkte des Schreibens der Bezirksregierung. Unsere Redaktion hat dieses Schreiben hier vollständig zur Verfügung gestellt. Das Schreiben ist sehr ausführlich und klar verständlich und sollte aufgrund des Inhaltes natürlich jeden Blomberger Immobilienbesitzer interessieren. Dem zweiten Antrag der FBvB auf Aufhebung oder Außerkraftsetzung wurde nach Abstimmung ebenfalls einstimmig widersprochen.