In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur vom 04.05.2020 wurde die einstimmige Empfehlung ausgesprochen, dem Antrag der SPD-Fraktion zur Beitragsstaffelung bei der OGS zu entsprechen. Für die Umsetzung der im Antrag aufgeführten neuen Einkommens- und Beitragsstaffel ist eine Satzungsänderung erforderlich. Der Satzungstext ist als Beschlussvorschlag wie folgt formuliert:

 

Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich vom xx.xx.2020 Aufgrund der §§ 7 Abs. 1, 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1995 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Blomberg in seiner Sitzung am xx.xx.2020 folgende Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich beschlossen:

 

§ 3 Beitragshöhe

 

Der zu leistende monatliche Elternbeitrag ist vom Jahreseinkommen abhängig und wird wie folgt festgelegt:

 

Einkommen bis zu 20.000 € 0 €
Einkommen bis zu 25.000 € 25 €
Einkommen bis zu 30.000 € 36 €
Einkommen bis zu 40.000 € 56 €
Einkommen bis zu 50.000 € 80 €
Einkommen bis zu 60.000 € 108 €
Einkommen bis zu 70.000 € 126 €
Einkommen bis zu 80.000 € 144 €
Einkommen bis zu 90.000 € 162 €
Einkommen bis zu 100.000 € 180 €
Einkommen über 100.000 € 203 €

 

Für die Berechnung des Einkommens gelten die Regelungen des § 3a. Eine Ermittlung des Jahreseinkommens entfällt, wenn die Beitragspflichtigen ein Jahreseinkommen von über 100.000,00 € angeben (Einkommenshöchstgrenze). In diesem Fall ist der Höchstbetrag zu zahlen. Die Elternbeiträge werden von der Stadt Blomberg erhoben.

 

§ 7 Inkrafttreten

 

Die vorstehende Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich tritt am 01. August 2020 in Kraft.

 

Für diesen Beschlussvorschlag votierte der Hauptausschuss einstimmig.