Mit Grundsatzbeschluss vom 26. Mai 2008 hat der Ausschuss für Senioren, Jugend und Soziales der Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Betrieb und zur Unterhaltung verschiedener Jugend- und Bildungsangebote im Gebiet der Stadt Blomberg, namentlich der Gründung der Familiengesellschaft Blomberg (FiBs) GmbH zugestimmt. Verbunden mit dem Grundsatzbeschluss war auch die Herstellung des inhaltlichen Einvernehmens über den Gesellschaftsvertrag und die Bildung und Besetzung der Gremien (Gesellschafterversammlung / Aufsichtsrat / Beirat). Nach fast 10-jährigem Betrieb sind sich die Gesellschafter einig, dass die Organisationsstruktur und damit verbunden der Gesellschaftsvertrag praxisnah angepasst werden sollen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich Tagesordnungen, Berichtswesen und Themen weitgehend deckungsgleich entwickelt haben. Der bürokratische und personelle Mehraufwand paralleler Gremientermine soll mit den vorgesehenen Änderungen sinnvoll zurückgefahren werden, was zusätzliche Synergieeffekte mit sich bringen wird. In der Gegenüberstellung ergibt sich daraus wie folgt:
Bisherige Struktur:
Gesellschafterversammlung: 5 Vertreter
– Von Laer-Stiftung, 51% Gesellschaftsanteile: 2 Vertreter
– Stadt Blomberg, 45% Gesellschaftsanteile: 2 Vertreter
– Ev.-Ref. Kirchengemeinde, 4% Gesellschaftsanteile: 1 Vertreter
Aufsichtsrat: 5 Vertreter
– Von Laer-Stiftung, 51% Gesellschaftsanteile: 2 Vertreter
– Stadt Blomberg, 45% Gesellschaftsanteile: 2 Vertreter
– Ev.-Ref. Kirchengemeinde, 4% Gesellschaftsanteile: 1 Vertreter
Neue Struktur:
Gesellschafterversammlung: 10 Vertreter
– Von Laer-Stiftung, 51% Gesellschaftsanteile: 4 Vertreter
– Stadt Blomberg, 45% Gesellschaftsanteile: 4 Vertreter
– Ev.-Ref. Kirchengemeinde, 4% Gesellschaftsanteile: 2 Vertreter
Näherer Sachvortrag erfolgt in der Sitzung.
Dem verwaltungsseitigen Beschlussvorschlag wie folgt:
1. Die Gesellschafterversammlung möge das Gremium „Aufsichtsrat“ auflösen.
2. Die Gesellschafterversammlung möge eine Erweiterung der Gesellschafterversammlung von derzeit 5 Vertretern (2: Von Laer-Stiftung, 2: Stadt Blomberg, 1: Ev.-Ref. Kirchengemeinde) auf zukünftig 10 Vertreter im Verhältnis 4-4-2 beschließen und den Gesellschaftsvertrag entsprechend ändern.
3. Die Gesellschafterversammlung möge der Übertragung der im Gesellschaftsvertrag veranlagten Aufgaben des Aufsichtsrats auf die Gesellschafterversammlung zustimmen.
4. Die Stadt Blomberg entsendet als weitere Gesellschaftervertreter den/die jeweils amtierende/n Vorsitzende/n des Ausschusses für Senioren, Jugend und Soziales sowie den/die jeweils amtierende/n Stellvertreter/in die Gesellschafterversammlung der Familiengesellschaft Blomberg (FiBs) GmbH
stimmten die Mitglieder des Ausschusses einstimmig zu. Stephan Sauer (SPD) erklärte, dass er die Entwicklung der FIB´s von Beginn an miterlebt habe und der Aufsichtsrat heute einfach nicht mehr in der Form benötigt wird, wie es in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Die Belange der FIB´s könne die Gesellschafterversammlung, in der die Stadt nun mit vier Mitgliedern vertreten ist (zwei Verwaltung/ zwei aus dem Ausschuss) besser lösen. Anmerkung: Die Stadt hat eine Stimme, folglich müssen die vier Teilnehmer an einem Strang ziehen und sich im Vorfeld abstimmen. Die endgültige Entscheidung wird Mitte Mai gefällt, es ist jedoch unwahrscheinlich, dass es nicht zu dieser Neuausrichtung kommen wird.