Rathaus-BlombergIm Rahmen der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur, wurden seitens der Verwaltung folgende vorläufige Schülerzahlen an den Blomberger Schulen bekanntgegeben:

 

Grundschule am Weinberg 334, davon 19 Flüchtlingskinder
Grundschule Großenmarpe 142, davon 2 Flüchtlingskinder
Grundschule Reelkirchen 101, davon 1 Flüchtlingskind

 

Summe 577, davon 22 Flüchtlingskinder

 

Hauptschule Blomberg 157, davon 7 in intern. Klasse
Realschule Blomberg 262, keine Flüchtlingskinder
Sekundarschule Blomberg 288, davon 14 in intern. Klasse

 

Gymnasium Blomberg
Sek I 539, davon 10 in intern. Klasse
Sek II 365
Summe 904

 

Pestalozzischule, Förderschule 180
davon Sprache 70
davon Lernen 110

 

In Summe, über alle Schulen gesehen, bedeutet das eine Gesamtschülerzahl in Höhe von 2.368 Schüler/innen, die an Blomberger Schulen unterrichtet werden.

 

Seitens der Verwaltung wurde in der Sitzung ebenfalls darüber informiert, dass die Kletterwand in der Sporthalle BU II in den Sommerferien eingebaut wurde. Die Kosten lagen im Rahmen der dafür veranschlagten 20.000,00 €. Auch wurde auf die geplante Einführung des ebook-Systems in der Bücherei hingewiesen. Es ist vorgesehen, Mitte Oktober 2016 das System in Betrieb zu nehmen.

 

Von der Verwaltung wurde in der Sitzung zudem auf das Schreiben der Bezirksregierung Detmold vom 14.07.2016 hingewiesen. Die Bezirksregierung Detmold führte aus, dass nach vorliegenden Prognosedaten für das Schuljahr 2017/18 der Bedarf an Plätzen für das Gemeinsame Lernen in einer weiterführenden Regelschule über den derzeit zur Verfügung stehenden Kapazitäten liegen könnte. In Blomberg stehen für das Gemeinsame Lernen lediglich begrenzt Plätze in der Sekundarschule zur Verfügung. Sofern der Bedarf zum kommenden Schuljahr höher ist, bittet die Bezirksregierung bereits jetzt um Prüfung, ob möglicherweise vorsorglich weitere Plätze des Gemeinsamen Lernens am Hermann-Voechting-Gymnasium geschaffen werden können. Nach Rücksprache mit dem Gymnasium können aufgrund der derzeitigen räumlichen Situation an der Schule die notwendigen Räume für die Einrichtung des Gemeinsamen Lernens nicht zur Verfügung gestellt werden. Diesen Sachverhalt wird die Verwaltung der Bezirksregierung nunmehr auch so mitteilen.