VerbraucherzentraleIn welchem Fall eine Prüfung Pflicht ist. Um Schäden und Folgekosten zu vermeiden, müssen betroffene Eigentümer in Wasserschutzgebieten die Abwasserkanäle ihres Grundstücks bis Ende des Jahres überprüfen lassen. Dies gilt für Liegenschaften, bei denen die Schmutzwasserleitungen vor dem 1. Januar 1965 verlegt worden sind. „Wer die gesetzliche Prüfpflicht missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Eine erste Frist hierzu läuft für einige Grundstückbesitzer Ende des Jahres ab“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Die Überprüfung dient nicht nur zum Schutz der Umwelt, sondern liegt auch im Interesse der Hauseigentümer, um Nässeschäden, aufwändige Reparaturen am Mauerwerk und den Werteverlust der eigenen Immobilie zu vermeiden. Bei der Frage, warum eine Zustands- und Funktionsprüfung nötig ist, helfen Hauseigentümern folgende Tipps des Verbrauchertelefons Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW:
Pflichten der Eigentümer: Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer verantwortlich für alle Schäden, die durch Risse, Brüche oder undichte Muffen an den eigenen Abwasserleitungen entstehen. Kostenintensiv sind undichte Leitungen insbesondere, wenn bei starken Regenfällen ein Rückstau im Keller verursacht wird und Nässeschäden am Gebäude auftreten. Auch schlägt es sich auf die Nebenkostenabrechnung nieder, wenn Grundwasser ins defekte Kanalnetz läuft und Kläranlagen dadurch unnötig auf Touren gebracht werden.
Wasserschutzgebiete benötigen besonderen Schutz: Deshalb müssen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, die dort vor 1965 auf Grundstücken verlegt wurden, bis Ende 2015 geprüft werden. Bei später verlegten Leitungen endet die Prüffrist erst Ende 2020. Wird bei der Überprüfung des Zustands ein Schaden festgestellt, muss ein Eigentümer je nach Schwere der Defekte eine Sanierung innerhalb der nächsten zehn Jahre durchführen. So ist es in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser festgelegt.
Regeln für Neubauten und Änderungen an der Leitung: Auch außerhalb von Wasserschutzgebieten müssen bei Neubauten, oder wenn die bestehende Abwasseranlage verändert beziehungsweise saniert wird, die Leitungen vor Inbetriebnahme überprüft werden. Darüber hinaus kann die Stadt oder Gemeinde außerhalb von Wasserschutzgebieten per Satzung verfügen, dass Abwasserleitungen zu kontrollieren sind. Nicht zuletzt können Kommunen im Zuge der Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes von den anliegenden Grundstücksbesitzern verlangen, ihre privaten Schmutzwasserleitungen während der Baumaßnahmen prüfen und entsprechend reparieren zu lassen.
Wer die Abwasserleitung checken darf: Nur anerkannte Sachkundige dürfen den Zustand und die Funktionstüchtigkeit von Abwasserkanälen überprüfen. Als Nachweis dafür muss der Prüfer in einer Liste mit anerkannten Sachkundigen des Landes NRW aufgeführt sein. Diese Liste ist im Internet unter www.sadipa.it.nrw.de/sadipa zu finden. Achtung: Es reicht nicht aus, wenn der Prüfende bloß eine Bescheinigung vorlegt, um Sachkunde nachzuweisen! Nur wer am Tag der Prüfung auf der offiziellen Liste verzeichnet ist, kann Prüfbescheinigungen ausstellen, die von den Kommunen auch anerkannt werden. Untersucht werden müssen sämtliche Abwasserleitungen, auch die Leitungen unter der Bodenplatte des Hauses sowie die auf dem Grundstück befindlichen Einsteigeschächte und Inspektionsöffnungen.
Kosten in Schach halten: Wie viel die Zustands- und Funktionsprüfung der Abwasserleitungen kostet, hängt stark von den Grundstücksgegebenheiten, der Länge der Leitungen und davon ab, wie gut zugänglich die zu kontrollierenden Schächte und Kanäle sind. Für ein Einfamilienhaus sind hierbei Ausgaben zwischen 300 und 500 Euro zu veranschlagen. Bei einem weit verzweigten Leitungsnetz kostet es natürlich mehr. Sparen kann, wer die Zugänge auf dem Grundstück anhand der Lagepläne ausfindig und vor der Überprüfung zugänglich macht. Lohnenswert ist auch, wenn sich Nachbarn zusammentun und Angebote für gemeinsame Kanalinspektionen einholen. Hierbei lässt sich dann oft ein Rabatt rausschlagen. Auch die Nachfrage bei der Gemeinde nach zeitnah geplanten Arbeiten am öffentlichen Kanalnetz ist aus Kostengründen sinnvoll.
Beratung und Informationen bietet das Verbrauchertelefon Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW, Telefon: 0211/38 09 300, montags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr; dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr oder kostenlos per E-Mail: kanaldichtheit@vz-nrw.de. Weitere Informationen auch im Internet unter www.vz-nrw.de/kanal.
Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW