Die Kassenführung über elektronische Registrierkassen ist nur noch zulässig, wenn diese sämtliche Buchungen einzeln aufzeichnen und für die Dauer von zehn Jahren unveränderbar und nachprüfbar abspeichern können. Eine Übergangsfrist für Kassensysteme, die diese Anforderungen nicht erfüllen, läuft bis zum 31.12.2016 ab. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold alle Gewerbetreibenden mit Bargeldeinnahmen hin. „Eine Kassenführung, die der Richtlinie des Bundesfinanzministeriums nicht entspricht, wird ab 2017 von den Finanzämtern als nicht ordnungsgemäß beanstandet“, warnt IHK-Mitarbeiter Frank Lumma. Das führe in der Regel zu Hinzuschätzungen beim Umsatz und ziehe eine Steuernachzahlung nach sich.
Das kürzlich verabschiedete „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ sieht ab 2020 weitere Pflichten bei der elektronischen Kassenführung vor. Danach müssen elektronische Registrierkassen mit einem zertifizierten Manipulationsschutz ausgestattet sein. Weiterhin ist eine Meldepflicht über die Nutzung elektronischer Registrierkassen vorgesehen. Wer solche Kassensysteme gebraucht, muss in der Regel auch Belege ausstellen. Bereits ab 2018 greift die gesetzliche Befugnis der Finanzämter, die Ordnungsgemäßheit der Kassenführung ohne vorherige Ankündigung zu überprüfen.
Für die Betreiber kleiner Gastronomie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen stelle sich daher die Frage nach einer Rückkehr zur offenen Ladenkasse, schätzt Lumma ein. „Eine generelle Pflicht zur elektronischen Kassenführung gibt es auch künftig nicht“, stellt der IHK-Experte klar. Eine Schublade, eine alte Zigarrenschachtel oder ein Portemonnaie zur Geldverwahrung bleibe weiterhin erlaubt. Damit gehe jedoch die Pflicht einher, die Bargeldeinnahmen handschriftlich zu dokumentieren.
Über die aktuellen Änderungen informiert die IHK Lippe in ihrem Merkblatt „Steuerliche Anforderungen an die Kassenführung“ erstellt. Es steht unter www.detmold.ihk.de kostenlos zum Download zur Verfügung.
Pressemeldung IHK Lippe Detmold