Mit Antrag vom Mai 2018 hatten Anwohner des Wohngebietes Flachsmarkt Parkberechtigungsausweise in Verbindung mit einer entsprechenden Beschilderung der dortigen Stellplätze gefordert. In der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt vom 05.07.2018 war zum weiteren Procedere in dieser Angelegenheit beschlossen worden, zunächst gemeinsam mit der Fa. Phoenix-Contact die bereits vorhandenen und ggf. in naher Zukunft von Seiten der Firma für deren Beschäftigte anzulegenden Stellflächen als auch die im öffentlichen Raum vorhandenen Stellplätze zu erfassen, zu bilanzieren und zu dokumentieren, um dann in einem nächsten Schritt eine notwendige „Lenkung“ (Bewirtschaftung) der Nutzung aller zur Verfügung stehenden Stellflächen unter Berücksichtigung der Interessen aller zu Beteiligenden zu erzielen.

 

Innerhalb dieser Konsultationen hat die Fa. Phoenix-Contact den Antrag der Anwohner aufgegriffen und ebenfalls darum gebeten, die dortigen Stellflächen im öffentlichen Raum einer Bewirtschaftung zu unterziehen. Die Befürchtung, die Anzahl der auf Seiten der Fa. Phoenix Contact zur Verfügung stehenden Stellplätze reiche für die Anzahl der Beschäftigten nicht aus, wird jedoch von dort zurückgewiesen. So seien bereits heute schon größere Bereiche der angelegten Stellplatzflächen ungenutzt. Die Aufnahme derjenigen Fahrzeuge, die heute noch im Wohngebiet Flachsmarkt parke, könne von der vorgehaltenen Stellplatzanzahl her also problemlos auf betriebseigenen Stellflächen untergebracht werden. Dies gelte auch für die Zukunft. Verwaltungsseitig wurde daher folgender Beschlussvorschlag erarbeitet:

 

Für das Wohngebiet Flachsmarkt wird folgende Regelung eingeführt:
1) Überall dort, wo das Parken toleriert werden kann, wird das Parken unter einer zeitlichen Befristung von zwei Stunden gestattet. Diese Befristung soll lediglich Montags bis Freitags und auch dann lediglich zwischen 06.00 Uhr und 18.00 Uhr gelten.
2) Überall dort, wo das Parken ausgeschlossen werden soll, werden entsprechende Parkverbotsschilder aufgestellt.

 

Für diesen Beschlussvorschlag votierten die Mitglieder des Fachausschusses mehrheitlich bei einer Enthaltung und zwei Gegenstimmen.