Die durchschnittliche Arbeitsleistung in Nordrhein-Westfalen war im Jahr 2018 mit 1 358 Stunden je Erwerbstätigen um zwei Stunden (-0,1 Prozent) niedriger als 2017. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lag die Entwicklung für NRW damit im Bundestrend (-0,1 Prozent). Die höchsten Pro-Kopf-Arbeitsleistungen ermittelten die Statistiker für das Jahr 2018 entlang der Rheinschiene: Spitzenreiter war Düsseldorf mit einer durchschnittlichen Jahresarbeitsleistung von 1 413 Stunden je Erwerbstätigen, gefolgt von den Kreisen Gütersloh (1 384 Stunden) und Mettmann (1 383 Stunden) sowie Leverkusen (1 382 Stunden) und Köln (1 381 Stunden). Die landesweit niedrigsten Werte wurden für den Kreis Wesel (1 304 Stunden) und Oberhausen (1 306 Stunden) ermittelt. Im Vergleich zum Vorjahr waren die Ergebnisse in den meisten Kreisen und kreisfreien Städten rückläufig: Den höchsten Rückgang der Pro-Kopf-Arbeitsleistung gab es im Kreis Viersen (-0,7 Prozent) – den höchsten Zuwachs in Mönchengladbach (+0,6 Prozent) zu verzeichnen.

 

Im Baugewerbe verringerte sich die jährliche Arbeitszeit um 0,5 Prozent (bzw. 8 Stunden) und damit stärker als im NRW-Durchschnitt. Im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) und im Bereich „Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung und Gesundheit, Private Haushalte mit Hauspersonal” war die jährliche Arbeitszeit jeweils um 0,1 Prozent (-1 bzw. -2 Stunden) niedriger als ein Jahr zuvor. In den Wirtschaftszweigen „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei” und „Handel, Verkehr und Lagerei, Gastgewerbe, Information und Kommunikation” erhöhte sich die jährliche Arbeitszeit um 0,3 bzw. 0,1 Prozent (+5 bzw. +1 Stunden). Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf vorläufigen Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder”, dem auch der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen angehört. Das Standard-Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen (Voll- und Teilzeit), die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. (IT.NRW)