Trotz anders lautender Berichte besteht im Kreis Lippe und den umliegenden Kreisen in Ostwestfalen weiterhin eine generelle Aufstallungsanordnung. „In einer Situation, in der Wildgeflügelpest immer näher an uns heranrückt, ist eine Lockerung der Stallpflicht fachlich nicht begründbar“, betont Dr. Ulrich Kros, Amtstierarzt des Kreises Lippe. Seit vergangener Woche sind die Behörden in Herford mit einem Wildgeflügelpestfall bei einer Stockente konfrontiert, seit heute sind Fälle von Wildgeflügelpest bei zwei Wildgänsen in Bielefeld bestätigt. „Wir wissen, dass Hühnerhalter ihr Geflügel lieber draußen sehen als in den Ställen. Wir wissen auch, dass die Freilandhaltung für die Tiere unter normalen Umständen das Beste ist. Wir vermuten allerdings, dass die Geflügelpest in den Beständen in Lippe auch deshalb nicht zum Ausbruch gekommen ist, weil sich die meisten Geflügelhalter erfreulicherweise an die Stallpflicht gehalten haben. Daher bitten wir um Verständnis dafür, dass Geflügel noch einige Zeit im Stall gehalten werden muss“, so Dr. Kros.
Aufstallpflicht bleibt im Kreis Lippe weiterhin bestehen
Februar 7, 2017