Aus Meister-BaföG wird Aufstiegs-BaföG und außerdem gibt es mehr Geld. Ab dem 1. August 2016 erhalten Fachkräfte, die sich fortbilden, mehr finanzielle Unterstützung als bisher. Und weil das nicht nur die angehenden Meister/-innen betrifft, sondern auch diejenigen, die sich zu Fachwirten, Fachkaufleuten und Betriebswirten oder in Pflege- bzw. pädagogischen Berufen fortbilden, heißt diese Förderung jetzt Aufstiegs-BaföG.
„Das ist eine sehr erfreuliche Nachricht“, so Regina Müller von der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe). „Denn wer sich beruflich fortbildet, beweist außer seiner fachlichen Qualifizierung auch seine Belastbarkeit und Ausdauer. Die Teilnehmer sind in der Regel zwischen 25 und 40 Jahren, eine Zeit, in der man sein Leben und seine Familie aufbaut. Da ist Geld oft knapp.“
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss-Anteil von 40 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühr sowie einem zinsgünstigen Darlehensanteil von 60 Prozent. Wer die Prüfung am Ende bestanden hat, wird mit einem Teilerlass des Darlehensbetrages belohnt.
Wer eine Fortbildung in Vollzeitform besucht, erhält darüber hinaus einen Unterhaltsbeitrag von 768 € monatlich. Hier beträgt der Zuschussanteil sogar 50 Prozent, der Rest ist Darlehen.
Zukünftig können auch Absolventen/-innen mit Bachelorabschluss einer Fachhochschule, die ihre Qualifikationen mit einer Fortbildung erweitern wollen, eine Förderung nach diesem „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“ (AFBG) erhalten. Auch für Personen, die aufgrund einer Öffnungsklausel für eine Fortbildung zugelassen werden, eröffnet sich diese Förderung.
Fortbildung lohnt sich nun noch mehr! Wer die berufliche Fortbildung wählt, muss sich in puncto Verantwortung, Perspektiven und Einkommen nicht vor seinen Kollegen mit Hochschulabschluss verstecken. Das belegt eine aktuelle Untersuchung, die das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln im Auftrag der DIHK-Bildungs-GmbH durchgeführt hat.
Wer mehr wissen möchte zum Aufstiegs-BaföG und zur beruflichen Fortbildung, wendet sich an die IHK Lippe. Dort beraten Regina Müller (05231 7601-35) und Renate Rüschenpöhler (05231 7601-36) zu allen Fragen der Voraussetzungen und Beantragung.
Pressemeldung IHK Lippe Detmold