VerbraucherzentraleReisende, die an Spaniens Stränden oder im Restaurant in Rimini nicht auf den Online-Einsatz ihres Smartphones verzichten möchten, können sich freuen: Ab 15. Juni werden die Extra-Entgelte für die Handynutzung im EU-Ausland weitgehend abgeschafft! Das bedeutet Kosten wie zu Hause für alle, die künftig aus einem Land der Europäischen Union (EU) telefonieren, eine SMS schicken oder im Internet surfen. Wie schon lange gefordert, wird die mobile Kommunikation im Ausland vereinfacht und preiswerter. „Netzbetreiber können jedoch auch künftig Zuschläge für zu langes Verweilen im Netz verlangen“, weist die Verbraucherzentrale NRW auf einen Wermutstropfen hin. Bevor der Gebührenticker rattert, müssen Surfer im Ausland allerdings rechtzeitig von ihrem Mobilfunkanbieter einen Warnhinweis erhalten, um zu verhindern, dass die Mobilfunkrechnung unkontrolliert in die Höhe schnellt. Was Reisende rund um den Wegfall der Roaming-Entgelte sonst noch wissen sollten, erläutert die Verbraucherzentrale NRW:
Tarifoptionen fürs In- und Ausland prüfen: Mobilfunkunternehmen können reine Inlandstarife ohne Roaming-Funktion anbieten. Ist nur ein Tarif fürs mobile Telefonieren und Tummeln im Netz fürs Inland vereinbart, verweigert die SIM-Karte nach einem Grenzübertritt ihren Dienst. Vor Reisebeginn sollten Handynutzer daher genau prüfen, ob ihr Vertrag die Nutzung von Smartphones, Tablets und Co. fürs In- wie Ausland gleichermaßen zulässt, welche Tarif-Alternativen es bei eingeschränkter Vereinbarung gibt und welche Kosten bei einem Tarifwechsel anfallen.
Funktions-Limits beim mobilen Internet beachten: Gleiche Entgelte wie zu Hause fallen im EU-Ausland nur bei angemessener Datennutzung – dem sogenannten „Fair Use“ – an. Damit das Surfen fern von zu Hause nicht allzu stark ausufert, können Mobilfunkunternehmen den Umfang der Datennutzung im EU-Ausland einschränken. Kunden, die die vorgegebenen Grenzen beim Online-Surfen überschreiten, werden unter Umständen von ihren Anbietern fürs Power-Surfen im Netz zur Kasse gebeten. Um nach der Rückkehr beim Blick auf die Mobilfunkrechnung böse Überraschungen zu vermeiden, sollten sich Urlauber und sonstige Reisende mit den „Fair Use“-Regeln ihres Anbieters vertraut machen.
Mobilfunkkosten außerhalb der EU: Telefonieren in Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören, kann aber weiterhin sehr schnell ins Geld gehen. Das Aus für die bisherigen Roaming-Regeln gilt nämlich nicht in Ländern wie Thailand, der Schweiz oder der Türkei. Nur bei der mobilen Datennutzung werden Nutzer auch außerhalb der EU vor dem finanziellen Kollaps geschützt. Die Mobilfunkanbieter sind verpflichtet, ihre Kunden zu warnen, wenn das Kosten-Limit von 50 Euro überschritten wird. Bei knapp 60 Euro müssen sie die Verbindung sogar automatisch trennen. Der Tritt auf die Kostenbremse greift jedoch nur, wenn der Datenverbrauch im Ausland auch in Echtzeit gemessen werden kann. Ist dies technisch unmöglich, muss der jeweilige Anbieter seine Kunden darüber informieren, dass bei deren Datennutzung die Kosten nach oben offen sind. Etwa bei einer Kreuzfahrt auf hoher See oder während des Flugzeug-Trips können die Kosten fürs Simsen und Surfen schnell explodieren, wenn sich das Handy über einen Satelliten in das Mobilfunknetz einwählt.
WLAN nutzen: Vor bösen Überraschungen bei den Kosten ist deshalb sicher, wer sich nicht über seine SIM-Karte ins Internet einwählt, sondern dafür das schiff- oder hoteleigene Drahtlosnetzwerk (WLAN) beziehungsweise ein Internetcafé nutzt. Auf Online-Banking oder andere sensible Geschäfte sollte man allerdings über WLAN sicherheitshalber besser verzichten.
Geräte richtig einstellen: Auch im Ruhemodus können Smartphones und Tablets durchaus Datenvolumen verbrauchen: zum Beispiel durch die Aktualisierung von Software und Apps oder durch Herunterladen von E-Mails. Wer das verhindern möchte, sollte das Gerät vor Reiseantritt so einstellen, dass es nicht ohne Rückfrage Daten über Mobilfunknetze herunterlädt. Welche Handgriffe zur Deaktivierung erforderlich sind, verrät die Bedienungsanleitung sowie eine Videoanleitung der Verbraucherschützer im Netz unter www.verbraucherzentrale.nrw/roaming2017.
Werden fürs mobile Telefonieren und Surfen im Ausland Extra-Kosten berechnet, prüfen die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW die Rechnungen des Anbieters und helfen, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Kontaktadressen im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort. Basisinformationen zu den neuen Regeln beim Roaming gibt’s ebenfalls online unter www.verbraucherzentrale.nrw.de/roaming.
Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW