Alte Registrierkassen auf dem Prüfstand
Die Kassenführung über elektronische Registrierkassen ist nur noch zulässig, wenn diese sämtliche Buchungen einzeln aufzeichnen und für die Dauer von zehn Jahren unveränderbar und nachprüfbar abspeichern können. Eine Übergangsfrist für Kassensysteme, die diese Anforderungen nicht erfüllen, läuft bis zum 31.12.2016 ab. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold alle Gewerbetreibenden mit Bargeldeinnahmen hin. […]



