Ein Wörtchen im Betrieb mitreden: Jugendliche wählen jetzt ihre „U25-Sprecher“ – nämlich die Jugend- und Auszubildenden-Vertretungen (JAV). Die kümmern sich um ein „gutes junges Klima“ im Betrieb, so die NGG Ostwestfalen-Lippe. Die Gewerkschaft ruft dazu auf, die JAV-Wahlen jetzt gut vorzubereiten. Foto NGG Florian Göricke

„Junges Sprachrohr“ in den Betrieben: Im Kreis Lippe stimmen Azubis und junge Beschäftigte demnächst über ihre „U25-Sprecher“ ab. Die Vorbereitungen für die Wahlen im Herbst laufen jetzt an. Es geht um die Jugend- und Auszubildenden-Vertretungen – kurz: JAV. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. „Es ist wichtig, die ‚Junior-Wahlen‘ im eigenen Betrieb jetzt auf die Beine zu stellen – egal, ob in der Firma mit Fließband oder in der Verwaltung“, sagt Thorsten Kleile. Denn bei der JAV gehe es um eine „starke Stimme der Jugendlichen mit einem direkten Draht zur Chefetage“, so der Geschäftsführer der NGG Ostwestfalen-Lippe.

 

„Die JAV kann im Betrieb ein wichtiges Wörtchen mitreden. Zum Beispiel dann, wenn es um die Kantinenpreise für Azubis geht. Aber auch um die Ausbildungsbedingungen: Für eine gute Ausbildungsqualität sind zum Beispiel ruhige Orte zum Lernen genauso wichtig wie die Anschaffung von Fachbüchern und Tablets durch den Betrieb“, so der NRW-Jugendsekretär der NGG, Leon Koop. Auch die Übernahme nach der Ausbildung sei ein wichtiges Thema. Außerdem könne eine JAV über die Gewerkschaft auch Einfluss auf die Azubi-Vergütungen nehmen, wenn die NGG darüber am Tariftisch mit den Arbeitgebern verhandele. Vor allem sei der „Junior-Betriebsrat“ aber ein „wichtiges Scharnier zum Meister und zur Geschäftsführung“: „Wenn’s mal klemmt, können die gewählten Jugendlichen der JAV echte Problemlöser sein. Sie helfen bei individuellen Schwierigkeiten genauso wie bei einem miesen Betriebsklima“, sagt Thorsten Kleile von der NGG Ostwestfalen-Lippe.

 

Die JAV-Wahlen laufen vom 1. Oktober bis zum 30. November in Betrieben und Behörden im Kreis Lippe. Voraussetzung ist, dass es dort mindestens fünf Jugendliche oder Auszubildende und bereits einen Betriebsrat gibt. Seine Stimme abgeben darf jeder Beschäftigte, der unter 18 Jahre alt ist. Ebenso grundsätzlich alle Azubis. Und auf die Kandidatenliste kann jeder Auszubildende sowie jeder Beschäftigte unter 25 Jahren. „Es kommt jetzt darauf an, die Wahlen im Kreis Lippe gut vorzubereiten“, sagt Thorsten Kleile. Jugendliche, die in Betrieben arbeiten, für die die NGG zuständig ist – also in der Lebensmittel- und Getränkeproduktion zum Beispiel – können sich an die NGG Ostwestfalen-Lippe wenden, um Wahlunterstützung zu bekommen: (0521) 986 29-0 | region.owl@ngg.net. Informationen rund um die JAV-Wahl gibt es auch unter: www.jav-portal.de.