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Die „d-NRW AöR“ wird sich in Trägerschaft des Landes NRW, sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände, die sich dieser Anstalt auf freiwilliger Basis anschließen können, befinden. Der Stammkapitalanteil der beitretenden Gemeinden und Gemeindeverbände beträgt je 1.000 Euro. Ein weiterer Anspruch gegen die Träger oder eine sonstige Verpflichtung, der Anstalt Mittel zur Verfügung zu stellen, besteht nicht. Derzeit besteht die d-NRW aus einem in privater (d-NRW-Betriebs-GmbH & Co. KG) und einem in öffentlicher Hand befindlichen Bereich (d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG). Gesellschafter der Besitzgesellschaft sind das Land Nordrhein-Westfalen und ein großer Teil der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe.

 

Die Beteiligungen werden im Public Konsortium als Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengefasst. Die AöR wird als Rechtsnachfolgerin in die Rechte und Pflichten der d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG eintreten. Die derzeitigen d-NRW-Gesellschaften, die künftig durch die „d-NRW AöR“ ersetzt werden sollen, entwickeln Konzepte zu Themen der Informations- und Kommunikationstechnologie. Der Fokus liegt auf Projekten, die aufgrund von Schnittstellen eine einheitliche, gemeinschaftliche Umsetzung durch Land und Kommunen erfordern (z.B. Meldeportal für Behörden, Vergabemarktplatz, KiBiz).

 

Auch die Stadt Blomberg profitiert bislang von den Ergebnissen der „d-NRW“ über das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (KRZ). Zukünftig wird eine vergaberechtsfreie Beauftragung von d-NRW durch das KRZ nur möglich sein, wenn alle Mitgliedskommunen des KRZ auch Träger der d-NRW AöR sind. Die entsprechenden jeweiligen Beschlüsse sind im Verbandsgebiet in der Vorbereitung. Um von den Entwicklungen und Produkten der d-NRW auch künftig zu profitieren, ist ein Beitritt empfehlenswert, das sah auch der Hauptausschuss so und votierte einstimmig für den Beitritt ab Jahresbeginn. Auch hier spricht der Rat das letzte Wort.