In seinem Bürgerantrag fordert Werner Eschen aus Harsewinkel die „Abwasserrohrdichtheitsprüfung“ für Wohnhäuser grundsätzlich von der Stadt/ den Wasserwerken durchführen zu lassen. Hauseigentümer sollen mit 50% an den entstehenden Kosten beteiligt werden und mindestens 100/150 Euro und maximal 500 Euro tragen. Dadurch würde das „unbegrenzte Kostenrisiko“ für die Bürger begrenzt und gerichtliche Streitigkeiten könnten aus Sicht des Antragstellers sowohl der Stadt, als auch den Bürgern erspart bleiben. Umweltschutz sei eine gesellschaftliche Aufgabe. Die Verwaltung liefert dazu folgende Informationen:

 

Nach § 8 der SüwVO Abw sind bestehende Abwasserleitungen innerhalb von Wasserschutzgebieten bis spätestens zum 31.12.2015 bei Errichtung vor dem 01.10.1965 und bis zum 31.12.2020 bei Errichtung ab dem 01.01.1965 auf deren Zustand und Funktionsprüfung prüfen zu lassen, wobei die Zuständigkeit bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Lippe liegt und die Abwasserwerke Blomberg hier über keine Zuständigkeit verfügen. Daher hat die Stadt Blomberg keine Handhabe, in Wasserschutzgebieten tätig zu werden. Außerhalb von Wasserschutzgebieten orientieren sich die Prüfpflichten ebenfalls an dem Gefährdungspotential. Bei privaten Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten gibt es keine landesweite Frist zur Prüfung, insofern besteht hier auch für die Stadt Blomberg kein Grund, die Dichtheitsprüfung ohne konkreten Anlass auf das ganze Stadtgebiet auszuweiten.

 

Bei den durch Satzungsbeschluss festgelegten Fremdwasserschwerpunktgebieten in Herrentrup und im Einzugsbereich der Kläranlage Istrup haben die Abwasserwerke bereits verbindliche Festlegungen zu den Durchführungsfristen, der Art der Prüfung mittels Wasserdruck sowie der vollständigen Kostenübernahme durch die Hauseigentümer getroffen und weitgehend umgesetzt. Eine jetzt von Herrn Eschen beantragte Kostenübernahme durch die Abwasserwerke mit nur anteiliger Kostenbeteiligung der Hauseigentümer würde eine Ungleichbehandlung und Benachteiligung der Eigentümer bedeuten, die in der Vergangenheit ihre privaten Abwasserleitungen auf eigene Kosten geprüft und ggfls. saniert haben. Aus diesen Gründen spricht sich die Betriebsleitung gegen die geforderte Ausweitung der Dichtheitsprüfung auf alle Wohnhäuser und deren Durchführung durch die Abwasserwerke unter anteiliger Kostenbeteiligung der Hauseigentümer aus und schlägt dem Ausschuss vor, den Antrag abzulehnen.

 

Der Fachausschuss schätze die Lage ebenso ein und votierte einstimmig für den Beschlussvorschlag: „Der Antrag von Herrn Werner Eschen aus Harsewinkel vom 03.08.2018, die Dichtheitsprüfung bei Abwasserleitungen grundsätzlich auf alle Wohnhäuser auch außerhalb von Wasserschutzgebieten und Fremdwasserschwerpunktgebieten auszuweiten und grundsätzlich von der Stadt Blomberg durchführen zu lassen sowie die Hauseigentümer mit 50 % an den Kosten zu beteiligen, wird abgelehnt.“